Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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S. 12. 
Die Niederung wird in zwei Aufsichtsbezirke getheilt und für jeden ein 
Deichgeschworener und ein Stellvertreter auf drei Jahre vom Deichamte gewählt. 
K. 13. 
Sämmtliche zur Deichverwaltung gehörende Aemter, das des Deich- 
Inspektors, welches einem Königlichen Baubeamten übertragen werden kann, 
und die Unterbeamtenstellen ausgenommen, sind mit Verbandsmitgliedern zu 
besetzen, welche für die Verwaltung eine Remuneration erhalten. 
S. 14. 
Die Zahl der Repräsentanten der Deichgenossen i chamte wi 
acht fesigesetzt. genossen im Deichamte wird auf 
S. 15. 
Behufs der Wahl der Repräsentanten wird die zum Deichverbande gehs- 
rende Niederung in sieben Bezirke eingetheilt, und zwar bilden: 
den ersten Bezirk die Ortschaften: 
1) Czeppeln, 
2) Kesselhof, 
3) Groß-Gruenhof, 
4) Klein-Gruenhof, 
5) Polnisch-Gruenhof, 
60) Dorf Küche; 
den zweiten Bezirk die Ortschaften: 
1) Klein-Falkenau, 
2) Roßgarten; 
den dritten Bezirk die Feldmark: 
Groß-Falkenau; 
den vierten Bezirk die Feldmarken: 
Alt-, Neu= und Vorwerk Mösland; 
den fünften Bezirk die Feldmarken: 
Groß-Garz und Rauden; 
den sechsten Bezirk die Feldmarken: 
Liebenau und Sprauden; 
den siebenten Bezirk die Feldmarken: 
1) Janischau, 
2) Vorwerk Küche, 
3) Vorwerk Garzerweide, 
4) Groß-Schlanz, 
5) Klein-Garz. 
Der
	        
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