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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
JNr. 36.
(Nr. 4075.) Allerhschster Erlaß vom 26. Juli 1854., betreffend die Verleihung der fiskali-
schen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee
von der Ahaus-Nienborger Straße im Fürstenthum Münster über Heek
und Doodts-Kotten nach Metelen mit einer Zweig-Chaussec von Doodts-
Kotten nach Schsppingen.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Kreis-Chaussee von der Ahaus-Nienborger Straße im Fürstenthum Münster über
Heek und Doodts-Kotten nach Metelen mit einer Zweig-Chaussee von Doodts-
Kotten nach Schöôppingen genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das
Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imglei-
chen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf
diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem Kreise
Ahaus gegen Uebernahme der künftigen chaufseemäßigen Unterhaltung der Straße
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für
die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich
der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehangten Be-
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur
Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Bellin-Unhaleische Eisenbahn, den 26. Juli 1854.
Friedrich Wilhelm.
- uͤr den Minister fuͤr Handel,
v. Bodelschwingh. ti und Aaseresir Hadelg,
v. Pommer Esche.
An den Minister für Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrganz 1854. (Ir. 4075—4076.) 70 (Nr. 4070.)
Uusgegeben zu Ialin den 6, September 1854.