486 —
(Nr. 4076.) Privilegium wegen Ausfertigung einer zweiten Serie auf den Inhaber lau-
tender Soldiner Kreis-Obligationen zum Betrage von 100,000 Rthlr.
Vom 256. Juli 1854.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem die Stände des Soldiner Kreises beschlossen haben, die zur
Vollendung der durch Meinen Erlaß vom 20. Februar 1848. (Gesetz-Samm-
lung für 1848. Seite 81.) genehmigten Chausseebauten erforderlichen Geld-
mittel zum Betrage von 100,000 Rchlr., in Buchstaben: Einmalhundert tausend
Thalern, im Wege einer ferneren Anleihe mittelst Ausstellung auf jeden In-
haber lautender, mit Zinsscheinen versehener Kreis-Obligationen zu beschaffen,
so wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände, da sich weder im
Interesse der Gläubiger noch der Schuldner gegen die Ausführung dieses Be-
schlusses etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §F. 2. des Ge-
setzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung einer zweiten Serie von Soldiner
Kreis-Obligationen zum Betrage von Einmalhundert tausend Thalern in
Apoints von 50 und 100 Rthlr., welche nach dem anliegenden Schema aus-
zustellen, mit fünf Prozent zu verzinsen und aus dem vom Kreise aufzubrin-
genden Tilgungsfonds zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere
landesherrliche Genehmigung mit der rechricheg Wirkung ertheilen, daß ein
jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die
Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen be-
fugt ist.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte
Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen in
keinerlei Weise eine Gewährleistung Seilens des Staats übernommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Koniglichen Insiegel.
Gegeben Berlin-Anhaltische Eisenbahn, den 26. Juli 1854.
(L. 8.) Friedrich Wilhelm.
Für den Minister für Handel,
v. Westphalen. v. Bodelschwingh. Gewerbe und öffentliche Arbeiten:
v. Pommer Esche.
Schema.