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(Nr. 3917.) Allerhoͤchster Erlaß vom 28. Dezember 1853., betreffend die Bewilligung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee
von Strasburg nach Pasewalk.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von Strasburg, im Kreise Prenzlow, nach Pasewalk, im Kreise Uckermünde,
durch eine Aktiengesellschaft genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das
Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese
Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich der Aktiengesell-
schaft gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonfligen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Beslimmungen
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 28. Dezember 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 3918.) Privilegium wegen Emission von Prioritcts -Obligationen der Aachen-
Mastrichter Eisenbahngesellschaft zum Betrage von 1,800,000 Thalern.
Vom 28. Dezember 1853.
Wr Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem die Aachen-Mastrichter Eisenbahngesellschaft in der General=
Versammlung vom 6. Juni 1853. die Ausdehnung ihres Unternehmens auf
die Herstellung einer Zweigbahn vom Bahnhofe bei Mastricht über Bule bis
asselt