Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

— 516 — 
(Nr. 4079.) Allerhöchster Erlaß vom 16. August 1854., betreffend den Uebergang der Bear- 
beitung der Standessachen von den Ministerien der Justiz und des Innern 
auf das Ministerium des Königlichen Hauses. 
A., den Bericht vom 10. Juli d. J. will Ich die durch Meinen Erlaß vom 
3. Oktober 1848. (Gesetz-Sammlung S. 269.) den Ministerien der Justiz und 
des Innern übertragene Bearbeitung der Standessachen wiederum an das Mi- 
nisterium Meines Hauses überweisen. Die zu Meiner Vollziehung zu brin- 
genden Erlasse und die Anerkenntnisse eines zweifelhaft gewordenen Adels sind 
zuvor dem Minister des Innern mitzutheilen. Bei denjenigen Angelegenheiten, 
welche, wie Adoptionen und Legitimationen, zugleich Justizsachen sind, soll auch 
die Gegenzeichnung des Justizministers hinzutreten. 
Diesen Meinen Befehl hat das Staatsministerium durch die Gesetz- 
Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 16. August 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Raumer. v. Westphalen. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Waldersee. 
An das Staatsministerium. 
  
Berichtigung. 
In dem Organisations-Reglement für das Personal der Marine, 
Nr. 29. der Gesetz-Sammlung für 1854., ist Seite 388. Zeile 4. v. u. statt: 
„eine zweijährige Dienstzeit zur See in dieser Eigenschaft“ zu 
lesen: eine zweijährige Dienstzeit in dieser Eigenschaft. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. 
(Rudolph Dester.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.