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(Nr. 4081.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend- den sechsten Nachtrag zu dem Statüte der
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesellschaft. Vom 19. August
1851.
We# Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem die Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesellschaft in der
Generalversammlung vom 1. Mai d. J. beschlossen hat, ihr Unternehmen auf
die Herstellung einer Eisenbahn von Königszelt über Striegau und Jauer nach Lieg-
nitz auszudehnen, sowie den anliegenden Nachtrag zu dem von Uns unterm
10. Februar 1843. bestätigten Statute zu errichten, und Wir zu der beab-
sichtigten Bahnanlage Unsere Genehmigung ertheilt haben, wollen Wir den
vorerwähnten Nachtrag zu dem Statute der Gesellschaft, da sich gegen densel-
ben nichts zu erinnern gefunden hat, hierdurch landesherrlich bestätigen.
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem bestatigten Statut-Nachtrage
durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Gegeben Charlottenburg, den 19. August 1854.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons.
Sechster Nachtrag
zu dem Statute der Breslau-Schweidnitz-Freiburger
Eisenbahngesellschaft.
S. 1.
Das Unternehmen der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesell-
schaft wird auf die Errichtung einer Seitenbahn von Königszelt über Striegau
und Jauer nach Liegnitz ausgedehnt.
Die spezielle Richtung dieser Bahnstrecke wird unter Genehmigung des
Staates von dem Verwaltungsrathe der Gesellschaft festgestellt werden.
S. 2.
Das zur vollständigen Ausführung und Ausrüstung. dieser Bahnstrecke
erforderliche Kostenkapital wird auf 1,500,000 Rthlr. — Eine Million fünf-
malhundert tausend Thaler — Preußisch Kurant festgesetzt, außerdem aber wird
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