Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagaten. 
  
  
(Nr. 4087.) Allerhöchster Erlaß vom 30. August 1854., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee 
von Hettstedt bis zur Anhalt-Depßauschen Grenze in der Richtung auf 
Sandersleben. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- 
Chaussee von Hettstedt, im Mansfelder Gebirgskreise des Regierungsbezirks 
Merseburg, bis zur Anhalt-Deßauschen Grenze in der Richtung auf GCankers= 
leben Seitens des Mansfelder Gebirgskreises genehmigt habe, bestimme Ich 
hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen 
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter- 
haltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehen- 
den Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich 
will Ich dem gedachten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chaufseemäßi- 
gen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach 
den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee- 
eld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die 
Pesreiangen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor- 
schriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die 
gedachte Straße zur Anwendung kommen. .- 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Pulbus, den 30. August 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
: ür den Minister für Handel 
v. Bodelschwingh. Eer#ge und öffentliche anoetr 
vo. Pommer Esche. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgong 4858. (Nr. 4087-äoss.) 76 (Nr. 4068.) 
Ausgegeben zu Berlin den 14, Oktober 1654.
	        
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