Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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(Nr. 4088.) Allerhöchsten Erlaß vom 4. September 1854., betreffend die den Kreisen Kroto- 
schin und Pleschen bezüglich des Baues und der Unterhaltung der 
Cbaussee von Kozmin nach Jarocin und von Koémin über Dobrzyce nach 
Meschen bewilligten fiskalischen Vorechte. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den Krei- 
sen Krotoschin und Pleschen, umn Regierungsbezirk Posen, beabsichtigten Bau 
einer Chaussee von Kozmin nach Jarocin und von Kozmin über Dobrzyce nach 
Pleschen genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriations= 
recht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundslücke, imgleichen das Recht 
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß- 
gabe der für die Staats-Chausseen beslehenden Vorschriften, auf diese Stra- 
Pßen zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den gedachten Kreisen 
gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen 
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für 
die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der 
in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der son- 
sigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch 
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be- 
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen 
zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Putbus, den 4. September 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
. ini ür Handel 
v. Bodelschwingh. Eür den Mister füa eene: 
v. Pommer Esche. 
An den Minister für Hanvel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 4089.)
	        
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