Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

— 546 — 
ferner der Schiffahrtsabgaben-Tarife vom 13. Dezember 1844. (pro- 
longirt durch den Erlaß vom 11. Februar 1850. Gesetz-Sammlung 
Seite 75.) für 
Königsberg unter Nr. 4. (Gesetz-Sammlung für 1845. Seite 2.) und 
Elbing unter Nr. Z. (Gesetz-Sammlung für 1845. Seite 7.), 
sowi der Hafengeld= und Schiffahrtsabgaben-Tarife vom 24. Oktober 
1840. für 
Swinemünde, die Peene, Swine und Diewenow, sowie das große 
und kleine Haff, unter Nr. 10. (Gesetz-Sammlung Seite 324.), 
Colbergermunde unter Nr. 2. (Gesetz-Sammlung Seite 350.), 
Stolpmünde unter Nr. 2. (Gesetz-Sammlung Seite 355.), 
Rügenwaldermünde unter Nr. 2. (Gesetz-Sammlung Seite 360.), 
endlich des Tarifs für das in Stralsund, Greifswald und Wolgast zu 
erhebende Tiefgeld vom 24. Oktober 1840. unter Nr. ö. (Gesetz- 
Sammlung Seite 345.), 
eine erweiterte Anwendung zu erfahren haben. 
Endlich ermächtige Ich Sie, 
4) den unter 1. benannten Artikeln, wenn sich ein Bedürfniß dazu ergeben 
sollte, auch noch andere Gegenstände gleichzustellen, welche nicht als 
Frachtgüter, sondern in Stelle von Ballast geladen zu werden pflegen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringen. 
Putbus, den 9. September 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 404 Allerhöchster Erlaß vom 23. September 1854., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte zum Bau einer Gemeinde-Chaussee von St. Vith 
im Kreise Malmedy des Regicrungsbezirks Aachen bis zur Grenze dieses 
Bezirks bei Steinebrück. 
- Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
###meinde-Chaussee von. St. BVith im Kreise Malmedy des Regierungsbezirks 
Aachen bis zur Grenze dieses Bezirks bei Steinebrück, in Verbindung mit der 
Erbauung einer Brücke über die Our, genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, 
daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, 
im-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.