Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

— 551. — 
Schema zur Obligation für die Entwässerungs-Sozietät im 
Lübbecker Kreise. 
PHrovinz Westphalen. Negierungsbezirk Minden. 
Obligation 
der 
Sozletät zur Regulirung der Gewässer im nördlichen Theile des 
Kreises Lübbecke 
Littr. . .... M . . . .. 
uͤber . . . . . Rthlr. Preußisch Kurant. 
Auf Grund des unten . . Allerhöchst bestätigten Panes zu 
einer, für Rechnung der Sozietät zur Regulirung der Gewässer im nördlichen 
Theile des Kreises Lübbecke zu engagirenden Anleihe bekennt sich der Vorstand 
dieser Sozietät Namens derselben durch diese für jeden Inhaber gültige, Sei- 
tens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld vo# 
Thalern Preußisch Kurant nach dem Münzfuße von 1764., welche für die 
Sozietät kontrahirt worden und mit fünf Prozent jährlich r verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld voo# thlr. geschieht vom 
Jahre 1860. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungs- 
fonds von wenigstens Einem Prozent jährlich unter Zuwachs der Zinsen von 
den getilgten Schuldverschreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. 
Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1860. ab in dem Monate Dezember 
jeden Jahres. Die Sozietät behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungs- 
fonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmrliche noch um- 
laufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge- 
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowic des Termins, an welchem die Rückzahlung er- 
folgen soll, öffenrlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, 
drei, zwei und einen Monat vor dem Jahlungstermine in dem Amtsöblatte der 
Königlichen Regierung zu Minden, in dem S#taats-Anzei er, in der zu Min- 
den erscheinenden Patriokischen Zeitung und in dem zu Naseen erscheinenden 
Westphälischen Merkur; ferner in der zu Bremen erscheinenden Weser-Zeitung 
und in der Cölnischen Zeitung. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjahrlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzforte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schulboerschreibung= 
(Nr. 4096.) ei
	        
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