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Schema zur Obligation für die Entwässerungs-Sozietät im
Lübbecker Kreise.
PHrovinz Westphalen. Negierungsbezirk Minden.
Obligation
der
Sozletät zur Regulirung der Gewässer im nördlichen Theile des
Kreises Lübbecke
Littr. . .... M . . . ..
uͤber . . . . . Rthlr. Preußisch Kurant.
Auf Grund des unten . . Allerhöchst bestätigten Panes zu
einer, für Rechnung der Sozietät zur Regulirung der Gewässer im nördlichen
Theile des Kreises Lübbecke zu engagirenden Anleihe bekennt sich der Vorstand
dieser Sozietät Namens derselben durch diese für jeden Inhaber gültige, Sei-
tens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld vo#
Thalern Preußisch Kurant nach dem Münzfuße von 1764., welche für die
Sozietät kontrahirt worden und mit fünf Prozent jährlich r verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld voo# thlr. geschieht vom
Jahre 1860. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungs-
fonds von wenigstens Einem Prozent jährlich unter Zuwachs der Zinsen von
den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt.
Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1860. ab in dem Monate Dezember
jeden Jahres. Die Sozietät behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungs-
fonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmrliche noch um-
laufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge-
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowic des Termins, an welchem die Rückzahlung er-
folgen soll, öffenrlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs,
drei, zwei und einen Monat vor dem Jahlungstermine in dem Amtsöblatte der
Königlichen Regierung zu Minden, in dem S#taats-Anzei er, in der zu Min-
den erscheinenden Patriokischen Zeitung und in dem zu Naseen erscheinenden
Westphälischen Merkur; ferner in der zu Bremen erscheinenden Weser-Zeitung
und in der Cölnischen Zeitung.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjahrlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzforte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schulboerschreibung=
(Nr. 4096.) ei