Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 45.— 
  
  
(Nr. 4116.) Allerhöchster Erlaß vom 24. November 1854., bekresfend die in Gemäßheit 
des Gesetzes vom 20. Mai 1854. fernerweit auszunehmende Staatsanleihe 
von funfzehn Millionen Thaler. 
A. den Antrag in Ihrem Berichte vom 23. d. M. genehmige Ich in Ver- 
folg Meines Erlasses vom 17. Juni d. J., daß die in Gemäßheit des Ge- 
setzes vom 20. Mai d. J., den außerordemlichen Bedarf der Militairverwal- 
tung betreffend, jetzt aufzunehmende fernere Staatsanleihe von funfzehn Mil- 
lionen Thalern in Schuldverschreibungen über Einhundert Thaler ausgegeben, 
mit drei und einem halben Prozent shhrch am 1. April jeden Jahres verzinst, 
„und vom 1. April 1855. ab nach dem anliegenden Plane durch Ausloosung 
von Prämien getilgt werde, welche, neben den darin zugleich begriffenen Ge- 
winnen oder Zinzzuschlägen, für Kapital und einjährige Zinsen Ersatz gewäh- 
ren. Ich ermächtige Sie, hiernach die weiteren Anordnungen zur Ausführung 
dieser Anleihe zu treffen. 
Charlotkenburg, den 24. November 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. 
An den Finanzminister. 
Jahrgany 1854. (Nr. 446.) 84 Plan 
Ausgegeben zu Berlin den 2. Dezember 1854.
	        
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