Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

— 696 — 
ein geistliches Mitglied des Großherzoglich Oldenburgischen Ober-Kirchen- 
raths als Beiraͤthe zugeordnet werden sollen. 
6) Die Ministerialinstanz wird sowohl fuͤr die Justiz-Gnadensachen als fuͤr 
die Verwaltungs-Angelegenheiten von Unserer Admiralität in Gemäßheit 
Unseres Erlasses vom 11. Februar d. J. gebildet. 
7) Die Großherzoglich Oldenburgischen Beamten, welchen die kommissarische 
Verwaltung Unserer Aemter übertragen wird, sollen in disziplinarischer 
Hinsicht, sowie in Beziehung auf Bestrafung etwa begangener Dienst- 
vergehen und Amtsverbrechen der Kompetenz derjenigen höheren Groß- 
herzoglich Oldenburgischen Behörden unterworfen bleiben, unter denen 
sie gegenwärtig stehen. 
8) Die Aufnahme der Untersuchungs= und Strafgefangenen wird in den 
Gefängnissen zu Jever, Burhave und Ovelgönne, resp. in den Straf- 
Anstalten zu Vechta stattfinden. 
Die für Unsere übrigen Landestheile erlassenen Gesetze und Verordnun= 
gen, deren Einführung für die neuen Gebiete Wir anordnen werden, sollen bis 
auf Weiteres daselbst in einem besonderen Gesetzesblatte publizirt und den mit 
amtlichen Funktionen in Unseren neuen Landestheilen kommissarisch betrauten 
Großherzoglich Oldenburgischen Beamten resp. Behbrden besonders zugefertigt 
werden. 
Unser Staatsministerium ist mit der Ausführung dieser Verordnung 
beauftragt. 
Urkundlich unter Unserer Hochsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Koniglichen Insiegel. 
Gegeben Sanssouci, den 5. November 1854. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Raumer. v. Westphalen 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Waldersee. 
  
Redigirt im Büreau des Staats= Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei. 
(Rudolph Decker.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.