Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 48.— 
  
(Nr. 4123.) Allerhoͤchster Erlaß vom 5. Dezember 1854., betreffend die Genehmigung der 
Statuten der staͤndischen Darlehnskasse fuͤr die Provinz Schlesien. 
Is#en Ich dem Staatsministerium die mit dem Berichte vom 1. Dezember 
d. J. Mir eingereichten Schriftstücke zurückgebe, ertheile Ich den unter densel- 
ben besindlichen Statuten der ständischen Darlehnskasse für die Provinz Schle- 
sien hierdurch Meine landesherrliche Genehmigung, jedoch mit der Maaßgabe, 
daß der F. 41. derselben in Wegfall kommt und an Stelle desselben folgende 
Beslimmung tritt: 
Ueber die Verwendung des nach Abwickelung der Geschäfte der sän- 
dischen Darlehnskasse etwa vorhandenen Vermögens bleibt die stän- 
dische Beschlußnahme unter Vorbehalt der landesherrlichen Genehmi- 
gung bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt, wo sich dieser Vermögensbestand 
ganz oder doch seinem größten Theile nach übersehen läß'. 
Gleichzeitig will Jch in Gemäßheit dieser Meiner landesherrlichen Be- 
slätigung, sowie in Gemaßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. 
der Känlicchen Darlehnskasse für die Provinz Schlesten hierdurch das Privile- 
gium ertheilen, die in diesen Statuten näher bezeichneten, in Gemäßheit dersel- 
ben zu verzinsenden, und nach den Beslimmungen derselben einzulösenden Obli- 
gationen mit der rechtlichen Wirkung auszustellen, daß ein jeder Inhaber dieser 
Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des 
Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Es dürfen 
jedoch solche Obligationen, welche übrigens nach den den Statuten beigefägten 
Formularen auszufertigen sind, überhaupt nur höchstens zwei Millionen, und 
zwar Provinzial-Obligationen höchstens 1 Million 500,000 Rrhlr. und Pro- 
vinzial-Darlehnskassenscheine höchstens 500,000 Rehlr. ausgefertigt werden, und 
ist übrigens dieses Privilegium vorbehaltlich der Rechte Dricter und ohne da- 
durch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung 
Seitens des Staats zu übernehmen, ertheilt. · 
Jahrgang 1954. (Nr. 4123.) 88 Die 
Ausgegeben zu Berlin den 14. Dezember 1854.
	        
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