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Gesetz-Sammlung
für die
Koöniglichen Preußischen Staaten.
JNr. 50. —
(Nr. 4131.) Allerhöchster Erlaß vom 13. November 1854., bekreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte zum Bau und zur Unterhaltung mehrerer Kreis-
Chausseen im Camminer Kreise.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau nach-
stehender Kreis-Chausseen im Camminer Kreise: 1) von Cammin über Bren-
demühl nach der Greiffenberger Kreisgrenze in der Richtung auf Greiffenberg,
mit 2) einer Abzweigung von Brendemühl nach derselben Kreisgrenze in der
Richtung auf Treptow a. d. R., 3) von Cammin über Revenow, Raroin und
Nemitz nach Gülzow, mit 4) einer Abzweigung von Rarvin über Reckow nach
dem Parlower Kruge, und 5) einer Verbindungs-Chaussee von Nemitz nach
dem Parlower Kruge genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Erx-
propriationsrecht für die zu den Chausseen erforderlichen Grundstücke, imglei-
chen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Mate-
rialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften,
auf diese Straßen zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem
Camminer Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhal-
tung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Be-
stimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die
Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor-
schriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Besiimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die
gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 13. November 1854.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 4684. (Nr. 4431—1132) 92 (NFr. 4132.)
Ausgegeben zu Berlin den 30, Dezember 1854.