Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Provinz Dommern, Kegierungebezirk Stettin. 
Obligation 
des Camminer Kreises 
über. Rthlr. Preußisch Kurant. 
Auf Grund der unten . .. bestatigten Kreistagsbeschlüsse vom 
28. Juni 1853. und 8. März resp. 10. Juni 1854. wegen Aufnahme einer 
Schuld von 180,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommisston für den 
Chausseebau des Camminer Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden 
Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer 
Schuld vooo Thalern Preußisch Kurant nach dem Munzfuße von 
1704., welche für den Kreis kontrahirt worden und mit vier und einem halben 
Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 180,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 18600. ab allmälig innerhalb eines Jeicraums von Jahren aus 
einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens einem halben 
Prozent jährlich. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1860. ab in dem Mo- 
nate Januar jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den 
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge- 
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er- 
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanmtmachung erfol t sechs, 
drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der 
Königlichen Regierung zu Stettin, sowie in. einer zu Stettin erscheinenden Zei- 
tung und in dem zu Cammin erscheinenden Kreisblatte. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjahrlichen Terminen, am 1. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnek, mit vier und einem halben Prozent jährlich in gleicher Münzsorre mit 
lenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
zabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreisg #ommunälkasse in Cammin, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Falligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des 
(Nr. 4132) 92. Ka-
	        
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