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Provinz Dommern, Kegierungebezirk Stettin.
Obligation
des Camminer Kreises
über. Rthlr. Preußisch Kurant.
Auf Grund der unten . .. bestatigten Kreistagsbeschlüsse vom
28. Juni 1853. und 8. März resp. 10. Juni 1854. wegen Aufnahme einer
Schuld von 180,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommisston für den
Chausseebau des Camminer Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden
Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer
Schuld vooo Thalern Preußisch Kurant nach dem Munzfuße von
1704., welche für den Kreis kontrahirt worden und mit vier und einem halben
Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 180,000 Thalern geschieht vom
Jahre 18600. ab allmälig innerhalb eines Jeicraums von Jahren aus
einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens einem halben
Prozent jährlich.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1860. ab in dem Mo-
nate Januar jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge-
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er-
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanmtmachung erfol t sechs,
drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der
Königlichen Regierung zu Stettin, sowie in. einer zu Stettin erscheinenden Zei-
tung und in dem zu Cammin erscheinenden Kreisblatte.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjahrlichen Terminen, am 1. Januar und am 1. Juli, von heute an
gerechnek, mit vier und einem halben Prozent jährlich in gleicher Münzsorre mit
lenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
zabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreisg #ommunälkasse in Cammin, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Falligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des
(Nr. 4132) 92. Ka-