Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

— 646 — 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Culmer Kreises 
Litt. . . . . . über.. Thaler z.. Prozent Zinsen über 
“7*“ Thaler .. . .. Stlrergrosche. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom 26. Juni 18. bis 2. Juli 18. (resp. vom 28. Dezember 18. 
bis 3. Januar 18.) und späterhm die u der vorbenannten Kreis-= Oblie 
gation für das Halbjahr vom 
Thaler 
mit (in Buchstaben) 
.......... Silbergroschen bei de "Kriis- Kommunalkasse zu Culm. 
""""" den. 18. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chaufseebau im Culmer 
Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden 
Halbjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Culmer Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligasion des Culmer Rreisch 
.......... Thaler à fünf Prozent Zinsen, 
die * GSoie Zinskupons 8 ie fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Culm. 
den . .ten 18. 
Die ständische Kreis-Kommission zss den Chausseebau im Culmer 
Kreise. 
  
(Nr. 4135.)
	        
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