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(Nr. 4136.) Allerhoͤchster Erlaß vom 27. November 1854., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von
Bennstedt nach Salzmünde, im Mansfelder Seekreise, durch den Fabrik-
besitzer Boltze in Salzmünde.
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen
Ausbau der Straße von Bennstedt nach Salzmünde, im Manzsfelder Seekreise,
durch den Fabrikbesitzer Boltze in Salzmünde genehmigt habe, besiimme Ich
hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter-
haltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehen-
den Worschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich
will Ich dem Unternehmer, beziehungsweise dem für ihn in Betreff der künf-
tigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße eintretenden Mansfelder See-
kreise, gegen Uebernahme dieser Unterhaltung, das Recht zur Erhebung des Chaus-
seegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gel-
tenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim-
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erbebung betreffenden
zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Besimmmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 27. November 1854.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Redigirt im Büreau des Staats= Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel.
(Rudolph Decker.)