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Düsseldorfer Spinnerei= und Weberei-Aktiengesellschaft,
Actie M ....
uͤber
200 Thaler Preußisch Kurant.
Die Zahlung ist mit zweihundert Thalern geleistet. Der Inhaber hat
alle statutenmaͤßigen Rechte und Pflichten.
Ausgefertigt Düsseldorf, den . .. 185.
Der Verwaltungsrath.
Düsseldorfer Spinnerei= und Weberei-Aktiengesellschaft.
Erster Dividenden-Schein
zur Actie —...
Inhaber empfängt am 1. Juli 18. gegen diesen Schein an der
Kasse der Gesellschaft oder an den statmenmäßig näher zu bezeichnenden Zahl-
stellen die nach F. 47. der Statuten ermittelte Dividende für das Betriebs-
jahr 18.
Dösseldorf, den . .. 185.
Der Verwaltungsrath.
Rückseite.
Die Diwvidenden verjähren zu Gunsten der Gesellschaft nach Ablauf von
fünf Jahren, von dem Tage an gerechnet, an welchem dieselben zahlbar gestellt sind.
(Nr. 3924.) Allerhöchster Erlaß vom 18. Januar 1854., betressend einige ergänzende Be-
stimmungen zu der Verordnung vom 7. Jannar 1852. über die Organi-
sation der Verwaltungsbehorden für die Hohenzollernschen Lande.
A.. den Bericht des Staatsminisieriums vom 12. Dezember v. J. bestimme
Ich zur Erganzung der ##. 2. 9. und 10. der Verordnung vom 7. Januar
1852., was folgt:
1) Die Hohenzollernschen Lande werden in administratioer Beziehung in
sieben Oberamtsbezirke eingetheilt, welchen die Benennung
Oberamtsbezirk Hechingen,
- Sigmaringen,
Gammertingen,
Haigerloch,
Wald,
Trochtelfingen,
Ostrach
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beigelegt wird.
(Nr. 89#3—3935) 2) Die