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g. 12.
Abaͤnderungen des vorstehenden Statutes koͤnnen nur unter landesherr-
licher Genehmigung erfolgen.
Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedruck-
tem Koͤniglichen Insiegel.
Gegeben Charlottenburg, den 9. Januar 1854.
(L. 8S.) Friedrich Wilhelm.
Simons. v. Westphalen.
(Nr. 3930.) Piivilegium wegen Ausgabe von 1,500,000 Thalern Prioritäts -Obligationen
der Aachen-Düsseldorser Eisenbahngesellschaft. Vom . Januar 1854.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen rc. 2c.
Nachdem die Direktion der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter Eisenbabn, als
die zufolge Vertrages vom 29. September 1849. und Unseres Erlasses vom
“4. März 1850. (Gesetz-Sammlung 1850., Seite 151. ff. und 102.) zur Ver-
tretung der Aachen-Dsseldorfer Eisendahngesellshafr, sowie zur Verwaltung
und zum Betriebe des bezeichneten Uncernehmens besiellte Behörde, im Einver-
ständnisse mit der in Folge jenes Vertrages von Seiten der Aktionaire bestellten
Deputation darauf angetragen hat, Behufs Vermehrung der Betriebsmittel,
sowie zur Ausführung verschiedener, bei der ursprünglichen Kostenermitrelung
nicht vorgesehenen Anlagen der Bahn und deren vollständiger Ausrüsiung ein
weites Tarlehn zum Betrage von 1,500,000 Thalern durch Ausgabe auf den
Frhaber lautender verzinslicher Prioritäts = Obligationen zu komtrahiren, haben
Wir durch gegenwärtiges Privilegium Unsere Zustimmung hierzu gewährt und
in Gemäßheit des §F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. (Gesetz-Sammlung
für 1833. Seite 75.) zur Emission der erwähnten Prioritäts-Obligationen der
Aachen= Düsseldorfer Eisenbahngesellschaft unter nachstehenden Bedingungen
Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilt.
S. 1.
Das Kapital der Anleihe beträgt 1,500,000 Thaler und wird durch
Emission von Prioritäts-Obligationen zweiter Serie aufgebracht.
Die dem Bedürfnisse entsprechende Emission dieser Obligationen bleibt
Johrgang 4854. (Nr. 3979—3940.) 8 der