Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Zinsen und Conventionalstrafen der G#. 16. und 18., zu Einzahlungen, sowie 
für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verpflichret. 
g. 21. 
Zinsen der Einzahlung. 
Die Einschuͤsse der Aktionaire werden von dem in der Ausschreibung be- 
stimmten ersten Einzahlungstage ab bis zum Schlusse des Jahres, in welchem 
die ganze Bahn vollständig hergestellt und in Betrieb gesetzt sein wird, mit 
vier Prozent jährlich verzinst. 
Die Zinsen werden aus dem Baukapital entnommen, soweit sie nicht 
durch den bis zu jenem Zeitpunkt aus dem Betriebe aufkommenden Ertrag ge- 
deckt werden. Die Berichtigung dieser Zinsen erfolgt bis zur letzten Theil- 
zahlung durch Abrechnung auf die jedesmaligen ferneren Theilzahlungen; die 
über die letzteren auf dem Quittungsbogen zu vermerkenden Bescheinigungen 
enthalten daher zugleich den Beweis der erfolgten Berichtigung der von den 
früheren Einschüssen bis dahin aufgelaufenen Zinsen. 
Durch Cession eines Quiktungsbogens wird das Recht auf die Zinsen 
der Einschüsse ohne Weiteres mit übertragen. 
K. 22. 
Dividenden und deren Feststellung. 
Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Bahn vollständig fertig und in 
ihrer ganzen Ausdehnung in Betrieb gesetzt wird, hört die Verzinsung aus dem 
Baukapitale auf und wird statt derselben der vom 1. Januar des auf die 
Betriebserôffnung folgenden Jahres aus dem Unternehmen aufkommende Rein- 
ertrag nach Maaßgabe der folgenden Bestimmungen vertheilt: 
1) Aus dem Ertrage des Unternehmens werden zunächst die Verwaltungs-, 
Unterhaltungs-, Betriebs= und sonsiigen Ausgaben, sowie alle auf dem 
Unternehmen haftenden Laslen bestritten. 
2) Sodann wird der im K. 5. gedachte jährliche Betrag zum Reserve= und 
Erneuerungsfonds voran weggenommen und 
3) der Ueberrest wird auf die Akkien gleichmäßig vertheilt. 
*e 
Dividendenscheine. 
Mit jeder Aktie werden für fünf Jahre Diovidendenscheine ausgereicht, 
J ihnen Talons beigefügt und nach Ablauf des letzten Jahres dem Einreicher 
“ des Talons durch neue ersetzt werden. 
8 Sie werden mit den Unterschriften zweier Mitglieder der Direktion und 
Hauptrendanten in facsimile, wie mit dem Stempel der Gesellschaft ver- 
sehen. 
Jahrgang 1856. (Nr. 4578.) 134 Divi-
	        
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