168 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (November 26.)
lich ist, und deren gewaltige Kräfte immer und überall dem politischen
Kampf gegen das Deutschtum dienen, mögen auch in den Satzungen der
Vereine und Genossenschaften nur wirtschaftliche Ziele oder gar paritätische
Grundsätze proklamiert werden. Es unterliegt für mich keinem
Zweifel, daß die Leiter der polnischen Bewegung bewußt und planmäßig
darauf hinarbeiten, nicht nur Polen und Deutsche zu trennen, sondern den
letzteren den Aufenthalt in der Ostmark durch feindselige Haltung allmählich
zu verleiden und sie zum Lande hinauszudrängen. (Widerspruch
bei den Polen.) Es ist unzweifelhaft, daß der von polnischer Seite geflissentlich
verschärfte Gegensatz zwischen beiden Nationalitäten wesentlich dazu
beiträgt, den Widerstand der Deutschen gegen die lockenden Preisangebote
für ihren Grundbesitz zu schwächen. Nicht von deutscher, sondern von polnischer
Seite wird also eine Verdrängungspolitik betrieben in stiller, unauffälliger
Weise, aber nach einer sehr wirksamen Methode. (Sehr richtig!
bei den Nationalliberalen und rechts.) Wir wollen mit der Enteignung
nur folgendes erreichen. Erstens Ruhe auf dem Gütermarkte, die schon
eintreten würde, wenn nicht eine Senkung, wohl aber eine Stabilisierung
der jetzigen Grundstückspreise erzielt würde. Und diese wird erreicht werden,
sobald die Ansiedelungskommission nicht mehr wie jetzt genötigt ist, sozusagen
atemlos hinter jedem Gute, dessen sie bedarf, herzulaufen. Ferner
die Möglichkeit eines planmäßigen Vorgehens der Ansiedelungskommission
und drittens die Heranziehung auch des polnischen Besitzes zur Deckung
des Landbedarfs für das im Staatsinteresse notwendige Ansiedelungsunternehmen.
Darin liegt keine Ungerechtigkeit (Lachen bei den Polen),
und ich glaube, daß allein schon die Möglichkeit der Enteignung wieder
dazu führen wird, daß die Ansiedelungskommission auch polnisches Land
freihändig erwerben kann. (Sehr richtig! rechts.) Verteilt sich der Landerwerb
einigermaßen gleichmäßig auf den Besitz beider Nationalitäten, so
würde dies nur dazu führen, daß der deutsche Besitz dem polnischen die
Wage hält, anstatt daß jetzt tatsächlich eine Beseitigung der deutschen
Grundbesitzer sich langsam, aber ohne staatliche Gegenmaßregeln unaufhaltsam
vollzieht.
26. November. Der Reichstag bespricht infolge einer sozialdemokratischen
Interpellation die hohen Kohlenpreise. Der preußische
Handelsminister Delbrück stellt tarifarische Maßregeln in
Aussicht, hat aber geringe Hoffnungen auf ein Fallen der Preise.
26. November. Ein Reichsvereinsgesetzentwurf wird veröffentlicht.
Die wichtigsten Bestimmungen lauten:
§ 1. Alle Reichsangehörigen haben das Recht, zu Zwecken, die den
Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, Vereine zu bilden und sich zu versammeln.
§ 2. Jeder Verein, der eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten
bezweckt, muß einen Vorstand und eine Satzung haben. Der Vorstand ist
verpflichtet, binnen einer Woche nach Gründung des Vereins die Satzung,
sowie das Verzeichnis der Mitglieder des Vorstandes der für den Sitz des
Vereins zuständigen Polizeibehörde einzureichen. Ebenso ist jede Aenderung
der Satzung, sowie jede Aenderung in der Zusammensetzung des Vorstandes
binnen einer Woche nach dem Eintritte der Aenderung anzuzeigen. Die
Satzung, sowie die Aenderungen sind in deutscher Fassung einzureichen.
§ 3. Wer eine öffentliche Versammlung zur Erörterung öffentlicher Angelegenheiten
veranstalten will, hat hiervon mindestens 24 Stunden vor
dem Beginne der Versammlung unter Angabe des Ortes und der Zeit bei