Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

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sowie  die  im  Quiescenzstand  befindlichen  Diener  und  die  Hinterbliebenen  der  Staatoͤ-Kirchen=
  und  Schuldiener  angewiesen  erhalten  haben,  oder  welche  künftig  in  Anwendung
jener  Grundsätze  noch  angewiesen  werden,  können  den  betreffenden  Personen,  so  lange
sie  die  Pension  oder  den  Quiescenzgehalt  zu  beziehen  an  sich  berechtigt  sind,  nicht  wiedct
entzogen  werden.

Art.  7.

Von  den  vorläufig  und  auf  spätere  Abrechnung  der  Staatskasse  zugeflossenen  und
noch  zufließenden  französischen  Kriegsentschädigungsgeldern  sind,  neben  den  auf  diese
Gelder  durch  besondere  Gesetze  überwiesenen  Ausgaben,  die  auf  den  1.  August  1873
aus  dem  Cprozentigen  Kriegsanlehen  fällig  werdenden  Zinse  und  die  in  den  Jahren
187  3/06  heimzuzahlenden  Einstandskantionen  vom  aktiven  Militär  und  der  Landwehr  31
bestreiten,  soweit  zu  letzterem  Zweck  die  Anlehen  der  Pensionsfonds  nicht  zureichen.

Außerdem  werden  zu  Bestreitung  außerordentlicher  Staatsausgaben  bestimmt,  und
zwar:

den  Departements  der  auswärtigen  Angelegenheiten  und  der  Finanzen
für  Erwerbung  und  Einrichtung  eines  Hauses  in  Berlin  für  den  Gebrauch  der  Königlichen
  Bevollmächtigten  zum  Bundesrath  29.  36500000  fl.  —  kr.
dem  Departement  des  Innern
zu  Ausführung  von  Straßenbauten  .  9D000,000  fl.  —  kr.
und  zur  Entschädigung  der  durch  die  reichsgesetzliche  22  der  Floßabgaben  be'
nachtheiligten  früheren  Besitzer  dieser  Gefälll  J74,618  fl.  28  kr.
dem  Finanz-Departement
in  Vertretung  des  allgemeinen  Hochbaufonds

für  die  Staatsirrenanstalt  in  Schussenried  weiterr  3500000  fl.  —  kr.
für  das  dritte  evangelische  Schullehrerseminar  in  Künzelsau  weitere  40,000  fl.  —  kr.
für  ein  neues  Instizgebäude  in  Stuttgart  6090),500  fl.  —  kr.

für  gerichtliche  Gefängnisse  in  Ellwangen  und  Rovensburg  110000  fl.  —  krfür
  ein  weiteres  akademisches  Krankenhaus  in  Tübingen  475,000  fl.  —  kr.
für  Erbauung  von  3  Glashänsern  im  botanischen  Garten  in  Tübingen

30,000  fl.  —  kr.
für  die  Stuttgarter  Wasserversorgng  6339/783  fl.  —  kr.