32 Subordinations-Verletzung durch Herausforderung zum Zweikampfe,
Erhaltung der Subordination immer Strafen gegen diejenigen nöthig
sein, welche durch alle gelinderen Mittel nicht zum Gehorsam gebracht.
werden können.
Gehorsam gegen den Vorgesetzten ist eine der schönsten Tugenden
des Soldaten, Versagung desselben eines der schwersten Militär-Delicte.
Die Subordinations -Verletzung schädigt den Organismus des
Heerwesens, da die Lebenskraft desselben in der Subordination besteht.
Die Strafe wegen Insubordination ist daher nach militärischen
Standesbegriffen immer eine strenge. Die Bestrafung dieses Militär-Delictes
findet nicht im Interesse oder zur persönlichen Genugthuung
desjenigen, gegen welchen sie verübt wurde, sondern im Interesse (des
öffentlichen Wohles statt, weil die Subordination das oberste Princip
des Heeres ist, woran nicht gerüttelt werden darf. Zur Bestrafung der
Subordinations -Verletzung ist daher auch nicht der Antrag desjenigen,
gegen dessen dienstliche Autorität die Handlung gerichtet ist, nöthig
sondern das Delict wird von amtswegen verfolgt, auf welche Weise
immer es zur Kenntnis des hiezu berechtigten Commandos (Behörde)
gelangt ist. Eine Bestrafung wegen Ehrenkränkungen von ganz privatem
Charakter herbeizuführen, ist immer Sache des Beleidigten selbst.
Der höchste Grad der Subordinations -Verletzung ist der Angriff gegen
die Person des Vorgesetzten, welcher mit den schärfsten Strafen geahndet
werden muss. Die zweite Art der Subordinations -Verletzung ist.
die Nichtbefolgung eines erhaltenen Dienstbefehles, und endlich die
dritte Art die Außerachtlassung der dem Vorgesetzten schuldigen Ehrerbietung.
Die schwerste Strafe ist die Todesstrafe durch Erschießen,
welche dann eintritt, wenn der Untergebene im Dienste oder auf einen
erhaltenen Dienstbefehl sich dem Vorgesetzten mit Waffen oder mit gewaltthätiger
Handanlegung an dessen Person widersetzt (§ 147 M.-St.-G.).
dann wenn ein Mordversuch gegen den Vorgesetzten verübt wird (§ 148
M.-St.-G.), und endlich unter Umständen auch im Kriege, wenn ein
Dienstbefehl gegen den Feind absichtlich nicht vollzogen wird (§ 149
M.-St.-G.). Sonst wird die Subordinations -Verletzung durch Nichtbefolgung
eines Befehles, dann die gewaltthätige Vergreifung an dem Vorgesetzten
außer Dienst mit Kerker, und die Außerachtlassung der Ehrerbietung
als Vergehen bestraft. Mit der Strafe des Kerkers ist bei Officieren
die Entlassung, bei Unterofficieren die Degradierung verbunden.
Immer aber wird, und dies wollen wir hier besonders hervorheben, die
Subordinations -Verletzung im Dienste strenger bestraft als die unter
gleichen Umständen außer Dienst begangene, weil es sich dann nicht
allein um die Person des Vorgesetzten, sondern auch um den Dienst
handelt und der Untergebene im Dienste immer den Vorgesetzten als
solchen vor sich haben muss.