Full text : Militär-Rechtliche und Militär-Ethische Abhandlungen.

32  Subordinations-Verletzung  durch  Herausforderung  zum  Zweikampfe,

Erhaltung  der  Subordination  immer  Strafen  gegen  diejenigen  nöthig
sein,  welche  durch  alle  gelinderen  Mittel  nicht  zum  Gehorsam  gebracht.
werden  können.

Gehorsam  gegen  den  Vorgesetzten  ist  eine  der  schönsten  Tugenden
  des  Soldaten,  Versagung  desselben  eines  der  schwersten  Militär-Delicte.
  Die  Subordinations  -Verletzung  schädigt  den  Organismus  des
Heerwesens,  da  die  Lebenskraft  desselben  in  der  Subordination  besteht.
Die  Strafe  wegen  Insubordination  ist  daher  nach  militärischen
Standesbegriffen  immer  eine  strenge.  Die  Bestrafung  dieses  Militär-Delictes
  findet  nicht  im  Interesse  oder  zur  persönlichen  Genugthuung
desjenigen,  gegen  welchen  sie  verübt  wurde,  sondern  im  Interesse  (des
öffentlichen  Wohles  statt,  weil  die  Subordination  das  oberste  Princip
des  Heeres  ist,  woran  nicht  gerüttelt  werden  darf.  Zur  Bestrafung  der
Subordinations  -Verletzung  ist  daher  auch  nicht  der  Antrag  desjenigen,
gegen  dessen  dienstliche  Autorität  die  Handlung  gerichtet  ist,  nöthig
sondern  das  Delict  wird  von  amtswegen  verfolgt,  auf  welche  Weise
immer  es  zur  Kenntnis  des  hiezu  berechtigten  Commandos  (Behörde)
gelangt  ist.  Eine  Bestrafung  wegen  Ehrenkränkungen  von  ganz  privatem
  Charakter  herbeizuführen,  ist  immer  Sache  des  Beleidigten  selbst.
Der  höchste  Grad  der  Subordinations  -Verletzung  ist  der  Angriff  gegen
die  Person  des  Vorgesetzten,  welcher  mit  den  schärfsten  Strafen  geahndet
  werden  muss.  Die  zweite  Art  der  Subordinations  -Verletzung  ist.
die  Nichtbefolgung  eines  erhaltenen  Dienstbefehles,  und  endlich  die
dritte  Art  die  Außerachtlassung  der  dem  Vorgesetzten  schuldigen  Ehrerbietung.
  Die  schwerste  Strafe  ist  die  Todesstrafe  durch  Erschießen,
welche  dann  eintritt,  wenn  der  Untergebene  im  Dienste  oder  auf  einen
erhaltenen  Dienstbefehl  sich  dem  Vorgesetzten  mit  Waffen  oder  mit  gewaltthätiger
  Handanlegung  an  dessen  Person  widersetzt  (§  147  M.-St.-G.).
dann  wenn  ein  Mordversuch  gegen  den  Vorgesetzten  verübt  wird  (§  148
M.-St.-G.),  und  endlich  unter  Umständen  auch  im  Kriege,  wenn  ein
Dienstbefehl  gegen  den  Feind  absichtlich  nicht  vollzogen  wird  (§  149
M.-St.-G.).  Sonst  wird  die  Subordinations  -Verletzung  durch  Nichtbefolgung
  eines  Befehles,  dann  die  gewaltthätige  Vergreifung  an  dem  Vorgesetzten
  außer  Dienst  mit  Kerker,  und  die  Außerachtlassung  der  Ehrerbietung
  als  Vergehen  bestraft.  Mit  der  Strafe  des  Kerkers  ist  bei  Officieren
  die  Entlassung,  bei  Unterofficieren  die  Degradierung  verbunden.
Immer  aber  wird,  und  dies  wollen  wir  hier  besonders  hervorheben,  die
Subordinations  -Verletzung  im  Dienste  strenger  bestraft  als  die  unter
gleichen  Umständen  außer  Dienst  begangene,  weil  es  sich  dann  nicht
allein  um  die  Person  des  Vorgesetzten,  sondern  auch  um  den  Dienst
handelt  und  der  Untergebene  im  Dienste  immer  den  Vorgesetzten  als
solchen  vor  sich  haben  muss.