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Rückseite.
Jahlbar am 1. Juni 185.
für das Geschäftsjahr pro
K. 42. Die Auszahlung der Dividenden erfolget jähr-
lich am 1. Juni gegen Einreichung der Ku-
pons bei der Kasse der Gesellschaft und den
von dem Verwaltungsratbe zu bezeichnenden
Bankhäusern.
Wird der Betrag binnen vier Jahren nicht erhoben,
so verfällt solcher der Gesellschaft.
Redigirt im Büreau des Staals- Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober-Hofbuchdruckerei.
(Nudolph Decker.)