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neralversammlung vom 28. Februar 1856. beschlossen hat, ihr Unternehmen
auf Grund des unterm 12. März 1856. von Uns bestätigten Vertrages vom
28. Februar 1856. (Gesetz-Sammlung für 1856. S. 347.) auf den Bau und
Betrieb einer Eisenbahn von Stargard nach Coslin mit einer Zweigbahn nach
Colberg auszudehnen, wollen Wir der gedachten Eisenbahngesellschaft zum Bau
und Betrieb der vorbezeichneten Eisenbahn, welche von Stargard über Freienwalde,
Labes und Belgard nach Cöslin, mit einer Abzweigung von Belgard
nach Colberg, zu führen ist, in Gemäßheit des Vertrages vom 28. Februar
1851. hierdurch Unsere landesherrliche Konzessston mit der Maaßgabe ertheilen,
daß die allgemein festgestellten Bedingungen in Betreff der Benutzung der
Eisenbahnen für militairische Zwecke (Gesetz-Sammlung für 1813. S. 373.)
auf die Eisenbahn von Stargard nach Cöölin und Colberg Anwendung finden
sollen, und daß die Genehmigung und resp. Abänderung des Fahrplans, imgleichen
die Genehmigung des Bahngeld= und des Fracht-Tarifes für die neue
Eisenbahn, mit der aus dem F. 10. des Vertrages vom 28. Februar 1856. sich
ergebenden Beschränkung, Unserem Handelsminisier vorbehalten bleibt. Auch
„wollen Wir den anliegenden, auf Grund der in der Generalversammlung vom
28. Februar 1856. gefaßten Beschlüsse ausgefertigten Nachtrag zu dem Statute
der Berlin-Sterliner Eisenbahngesellschaft hierdurch bestätigen, indem Wir
zugleich bestimmen, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen
vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften über die Expropriation
und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke auf die
vorgedachte Eisenbahn-Unternehmung Anwendung finden sollen.
Die gegenwärtige Konzesstons= und Bestätigungs-Urkunde ist nebst dem
Nachtrage zu dem Slatute durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Sanssouci, den 18. August 1856.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons. v. Bodelschwingh.
Nachtrag
zum Statute der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft.
F. 1.
Das Unternehmen der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft wird auf
die Erbauung und den Betrieb einer von Stargard nach Cöslin anzulegenden
(Nr. 1511—4512.) 982 Eisen=