Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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(Nr.  4343.)  Allerhöchster  Erlag  vom  14.  Jannar  1856.,  betreffend  die  Verleihung  der  fis-.
  kalischen  Vorrechte  für  den  Bau  mehrerer  Kreis-Chausseen  im  Kreise  Pr.
Stargardt  des  Regierungsbezirks  Danzig.

N.#  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  von
Kreis-Chausseen  im  Kreise  Pr.  Stargardt  des  Regierungsbezirks  Danzig:
1)  von  der  Kreisstadt  Pr.  Stargard  über  Jablau  nach  Pelplin,  2)  von
Jablau  bis  zur  Marienwerder  Kreisgrenze  bei  Mirotken  in  der  Richtung  auf
Czerwinsk,  und  3)  von  Dirschau  bis  zur  Berenter  Kreisgrenze  bei  Gardschau
in  der  Richtung  auf  Schöneck,  genehmigt  habe,  besiimme  Ich  hierdurch,  daß
das  Expropriationsrecht  für  die  zu  den  Chausseen  erforderlichen  Grundstücke,
imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,
  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chausseen  besiehenden  Vorschriften,
  auf  diese  Straßen  zur  Amvendung  kommen  sollen.  Zugleich  will  Ich
dem  Kreise  Pr.  Stargardt  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen  Unterhaltung
  der  Straßen  das  Recht  zur  Crhebung  des  Chausseegeldes  nach  den
Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,
  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestlimmungen  über  die  Befreiungen,
  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,
  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife  vom  29.  Februar
1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen  auf
die  gedachten  Straßen  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  14.  Januar  1856.
Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  v.  Bodelschwingh.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

 

(Nr.  4344.)  Peivilegium  wegen  Ausfertigung  auf  den  Inhaber  lautender  Kreis-Obligationen
  des  Pr.  Stargardter  Kreises  im  Betrage  von  120,000  Nthlrn.
Vom  14.  Januar  1856.

Wir  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  Koͤnig  von
Preußen  ꝛc.  ꝛc.

Nachdem  von  den  Kreisstaͤnden  des  Pr.  Stargardter  Kreises  im  Regierungsbezirk
  Danzig  auf  dem  Kreistage  vom  14.  Juni  1854.  beschlossen
worden,