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K. 27.
Zwei landschaftliche Aemter lassen sich mit einander nicht verbinden; die
angenommene Wahl zu einem zweiten schliett die Nothwendigkeit in sich, das
ersie aufzugeben.
F. 26.
Der Direktor muß sich, so oft es nöthig ist, in der landschaftlichen De-
partementsstadt aufhalten und es der General-Landschaftesdirektion angeigen,
wenn er über die Grenze seines Oepartements reisen will. In diesem Falle,
und wenn er sonst behindert isi, wird er durch den altesien Landschaftsrath ver-
kreten, und dieser ziehr erforderlichenfalls einen Deputirten zur Vertretung einer
Rathsstelle zu.
S. 2..
Das Amt des Direktors nimmt von dem Tage seiner Einführung und
Verpflichtung den Anfang und währt sechs Jahre, nach deren Ablauf er je-
doch wieder wählbar ist.
K. 30.
Der Direktor führt bei der Landschaftsdirektion, sowie in dem versam-
melten Kollegium des Departements den Vorsitz, leitet alle Berathungen und
Geschäfte beider Kollegien und wohm der jährlichen Versammlung des Engeren
Ausschusses bei (cr. 9. 113.).
K. 31.
Er ist verpflichtet, alle Aufträge der General-Landschaftsdirektion aus-
zuführen und berechtigt, auf solche Gegenstände, die keinen Verzug leiden, das.
Erforderliche vorläufig zu verfügen. Sind es sehr wichtige Angelegenheiten, so
muß er, um einen Beschluß zu fassen, die beiden Landschaflöräthe zuziehen.
Von allen vorlaäufig getroffenen Verfügungen mug er das Departementskolle=
gium bei der nächsten Versammlung in Kenmniß setzen.
g. 32.
Er erbricht alle eingehenden Briefe und hat das Rechr, die Aufnahme
von Taren zu verfügen und die Arbeiten zu vertheilen.
G. 33.
Die Kasse seines Oepartemenks ist seiner besonderen Aufsicht unterworfen.
Er ist schuldig, außer den nach F. 07. durch die Depurirten stattfindenden fefl-
stehenden ordentlichen Kassenreoisionen alljährlich mindestens zweimal außer-
ordentliche Kassenrevissonen zu halten und die Kassenverwalkung, sowie die gute
Ordnung in der Registratur und Kanzlei immer im Auge zu behalten.
6 g. 34.
Beim Antritt seines Amtes wird er von dem Koͤniglichen Kommissarius
oder