Nr. 17. 163
§ 7.
Bei der Beschau sind im allgemeinen zu berücksichtigen:
das Brust= und das Bauchfell nebst den serösen Überzügen der Eingeweide;
2. die Lungen und die Lymphdrüsen an der Lungenwurzel und im Mittelfell (Anlegung
eines Querschnitts im unteren Drittel der Lungen)
der Herzbentel und das Herz (Anlegung eines Längsschnitts, durch den beide
Kammern geöffnet werden und die Scheidewand der Kammern durchschnitten wird)
die Leber und die einzelnen Lymphdrüsen an der Leberpforte;
die Milz;
die Nieren und die zugehörigen Lyumphdrüsen (Freilegung der Nieren in der Fettkapsel)
das Euter und die zugehörigen Lymphdrüsen;
der Kopf und die oberen Hals= und Kehlgangslymphdrüsen (Lösung der Zunge
so weit, daß die Maul= und Rachenschleimhaut in ihrem ganzen Umfange zu sehen ist);
. die Haut und einzelnen Hautteile;
10. das Muskelfleisch einschließlich des Fett= und Bindegewebes, der Knochen und
Gelenke (Anlegung eines Schnittes in das Fleisch, Untersuchung der Knochen und
Gelenke, soweit sie ohne Zerlegung des Tierkörpers für die Untersuchung zugänglich
sind; im Falle eines Verdachts der Erkrankung der Knochen oder Gelenke durch
Freilegung der in Betracht kommenden Knochen oder Gelenke).
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88.
Bei Rindern und Renntieren sind außerdem die Zunge, das Herz, die äußeren
und inneren Kaumuskeln, letztere unter Anlegung ergiebiger, parallel mit dem Unterkiefer
verlaufender Schnitte, sowie die bei der Schlachtung zutage tretenden Fleischteile auf Finnen
zu untersuchen; an der Leber ist je ein Schnitt senkrecht zu der Magenfläche, quer durch
die Hauptgallengänge sowie neben dem Spigelschen Lappen bis auf die Gallengänge anzulegen;
es folgt alsdann die Untersuchung der Lendendrüsen, inneren Darmbeindrüsen, Kniefalten-,
Kniekehlen-, Gesäßbein-, Bug= und Achseldrüsen. Von der Untersuchung der Kniekehlen=
und Achseldrüsen kann abgesehen werden, wenn in natürlichem Zusammenhange mit
den Tierkörpern Leber und Milz eingeführt und mit ihren Lymphdrüsen frei von Tuberkulose
befunden werden.
§ 9.
Bei Kälbern sind auch der Nabel und die Gelenke zu besichtigen und im Verdachtsfall
anzuschneiden. Die Untersuchung auf Finnen erfolgt wie bei Rindern, sie fällt für Saugund
Milchkälber weg. Die Untersuchung der Lymphdrüsen des Euters kann unterbleiben.