34 1.Die Zeit Ludwigs XIV und des Kurfürjten Friedrih Wilhelm.
zwanzig Dahre an, während deren er in jeinen feitherigen, beziehungsweile
den feit dem Icymweger Frieden gemachten Erwerbungen
oder Reunionen unangefochten bleiben, aber feine weiteren
zu machen fich verpflichten wollte: ein Anfinnen, das von feinem noch
ungebrochenen Selbft- und Machtbewußtjein zeugte. Auf der andern
Seite mußte fich der Kaifer Tagen, daß er nicht gleichzeitig feinen Krieg
im Often mit Erfolg fortjegen und den fchiwierigen und nad) den bißherigen
Erfahrungen nicht jehr ausfichtsvollen Krieg gegen Srantveich
im Weiten wieder aufnehmen fünne. Diejem leteren Gedanken
— der Wiederaufnahme des Krieges gegen Ludwig XIV — verjagte
fi) ja auch immer noch ein wejentlicher Faktor, nämlich der Kurfürft
von Brandenburg mit feiner aufs bejte organifierten, zuverläffigen
und Schlagfertigen Krieggmadht. Für Friedrih Wilhelm lagen die
Dinge nod) ebenfo wie nach dem Trieden von St. Germain, und er
hatte ich mit Zudwig XIV im Oftober 1683 auf3 neue verjtändigt.
Sp wurde am 15. Auguft 1684 in Regensburg Der angebotene Stilltand
im lebten Augenblid unterzeichnet, nachdem die franzöfilchen
Unterhändler gedroht hatten, daß fie, wenn man diefen Termin verjtreichen
lafje, nod) mit ganz anderen Bedingungen Herportreten würden.
Der Kaifer hatte durch den Regensburger Stillitand den Vorteil
erlangt, daß feine Hände gegen die Türken frei wurden, und die
seldzüge der folgenden Jahre 1685, 1686, 1687, bei denen der
Herzog von Lothringen und der Kıurfürft Mar Emanuel von Bayern
jich auszeichneten, verliefen erfolgreih. Im Auguft 1686 wurde die
Teftung Neuhäufel, im September darauf Ofen erftürmt, nachdem
die Stadt hHundertfünfundvierzig Jahre in türkischen Händen gewefen
war; hier wirkte auch ein brandenburgijches Hilfsforps von achttaujend
Mann mit. Der Sieg vervollftändigte fich im folgenden
Sahre, ward aber durd) eine granfame Rache an den proteftantifchen
ungarilchen Rebellen, da3 Blutbad von Eperies, gejchändet. Im
Dftober 1687 auf einem Reichstag zu Preßburg wurde die Erblichfeit
der Stephansfrone im Habsburgifchen Haufe anerkannt, das
Sniurreftionsrecht abgefchafft und auch den Proteftanten wurden
einige Zugeftändniffe in Ausübung ihrer Religion gemacht.