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(Nr. 6035.) Allerhöchster Erlaß vom 6. März 1865., betreffend die Genehmigung des Reglements
für den zur Unterstützung der emeritirten evangelischen Geistlichen
der Rheinprovinz zu bildenden Fonds.
Ss Ich das hierbei zurückgehende, von Ihnen im Einverständniß mik dem
„Evangelischen Oberkirchenrath vorgelegte Reglement für den
zr Unterstützung
der emeritirten evangelischen Geistlichen der Rheinprovinz zu bildenden Fonds,
welches mit dem 1. Juli 1865. in Kraft tritt, hierdurch genehmige, verleihe
z dem Fonds zugleich die Rechte einer juristischen Person mit dem Sitze in
oblenz.
Dieser Mein Erlaß und das beiliegende Reglement sind in der Gesetz-Sammlung
abzudrucken.
Berlin, den 6. März 1865.
Wilhelm.
v. Mühler.
An den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten.