Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

—  132  —

(Nr.  6035.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  6.  März  1865.,  betreffend  die  Genehmigung  des  Reglements

  für  den  zur  Unterstützung  der  emeritirten  evangelischen  Geistlichen
  der  Rheinprovinz  zu  bildenden  Fonds.

Ss  Ich  das  hierbei  zurückgehende,  von  Ihnen  im  Einverständniß  mik  dem
„Evangelischen  Oberkirchenrath  vorgelegte  Reglement  für  den

zr  Unterstützung
der  emeritirten  evangelischen  Geistlichen  der  Rheinprovinz  zu  bildenden  Fonds,
welches  mit  dem  1.  Juli  1865.  in  Kraft  tritt,  hierdurch  genehmige,  verleihe

z  dem  Fonds  zugleich  die  Rechte  einer  juristischen  Person  mit  dem  Sitze  in
oblenz.

Dieser  Mein  Erlaß  und  das  beiliegende  Reglement  sind  in  der  Gesetz-Sammlung
  abzudrucken.

Berlin,  den  6.  März  1865.
Wilhelm.
v.  Mühler.

An  den  Minister  der  geistlichen  2c.  Angelegenheiten.