132 VBeuisches Reich. (Februar 17.)
Ausgaben erhöhen sich bei der allgemeinen Finanzverwaltung um rund
24¼½¼ Mill.
Der ordentliche Etat balanziert mit 4941 876060 M. #gegen das
Vorjahr mehr 1282614 121 M.); im außerordentlichen Etat (93201992 M.
Ausgaben) bleiben durch Anleihe 7275764 M. aufzubringen.
17. Febr. Preisgestaltung für landwirtschaftl. Erzeugnisse.
Als Ergebnis einer Beratung deutscher Hochschullehrer für landwirtschaftl.
Betriebslehre über die künftige Preisgestaltung für landwirtschaftl.
Erzeugnisse werden Leitsätze mitgeteilt, die in ihrem allgemeinen
Teile lauten: 1. Das erste Ziel ist die möglichste Vermehrung
der Bodenerzeugnisse durch volle Sicherung der techn. und wirtschaftl.
Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft. Der Aufrechterhaltung oder
womöglich Vermehrung der Gesamterzeugung sind durch den Mangel an
erfahrenen Betriebsleitern, durch die Knappheit der menschlichen und tierischen
Arbeitskräfte und des Kunstdüngers enge Schranken gesetzt. 2. Das
Recht und die Pflicht der Kommunalverbände, zur Bestellung geeignetes
Land, das der Besitzer nicht bestellen kann oder will, anderweit bebauen
zu lassen, muß beibehalten werden. Ein darüber hinausgehender Anbauzwang
verbietet sich bei der Eigenart des landwirtschaftl. Betriebes. Er
würde im Kriege noch verhängnisvoller wirken als im Frieden. 3. Für
die Ernährung der Tiere dürfen Körner und Hackfrüchte in ländl. und
städt. Betrieben nur insoweit beansprucht werden, wie es nach Deckung
des unbedingten menschlichen Ernährungsbedarfes möglich ist. Unter den
Tieren geht das Arbeitsvieh vor. Schafe und Rinder müssen in solcher
Zahl gehalten werden, wie es zur wirtschaftl. Ausnutzung der nicht oder
nicht mehr für menschliche Nahrung geeigneten Bodenerzeugnisse zweckmäßig
ist. Die tierische Höchsterzeugung kann nicht durch möglichst große Bemessung,
sondern durch richtige Abgrenzung der Zahl der Tiere erreicht
werden. Die Schweinehaltung erschwert am meisten die Verhinderung widerrechtlicher
Verfütterung menschlicher Nahrungsmittel. Die Anpassung der
Schweinezahl an die dafür verfügbare Futtermenge ist also unter Berücksichtigung
des Weide- und Abfallfutters besonders wichtig. 4. Die vorstehenden
Ziele sind nicht nur durch Zwangseingriffe, sondern in erster
Linie durch eine sachgemäße Preisgestaltung für alle Erzeugnisse des
Bodens und der Tierhaltung zu erreichen. Die jetzige Preisgestaltung hat
sich im Lauf der Kriegszeit in völlig unrichtiger und auf die Dauer verhängnisvoller
Richtung entwickelt. Indem man bei niedriger Preisfestsetzung
von Brotgetreide und Kartoffeln die Preisentwicklung der tierischen Erzeugnisse,
vor allem des Fleisches, zulange frei laufen ließ und erst spät durch
Höchstpreise regelte, hat sich das falsche und verhängnisvolle Preisverhältnis
entwickelt, dessen alsbaldige Berichtigung notwendig ist. 5. Die gesamte
Preisbemessung muß so erfolgen, daß das Hauptziel, die Beschaffung möglichst
ausreichender Nahrungsmittel für die Menschen, erreicht wird. Sie
ist derart zu gestalten, daß auch für Betriebe in besonders ungünstiger
natürlicher und wirtschaftlicher Lage sowie für die von Frauen geleiteten,
von Arbeitskräften stark entblößten Betriebe eine die Lebensfähigkeit gewährleistende
Rente sich ergibt. Daß dabei besonders günstig liegende ge.
triebe eine höhere Rente, als unbedingt notwendig wäre, erzielen, ist unvermeidlich.
6. Eine höhere Festsetzung der gesamten Preislage, als hiernach
erforderlich, ist unzulässig. Die freie Preisbildung für einzelne wirtschaftliche
Haupterzeugnisse ist unmöglich, weil sie für weite Volkskreise zur
unerträglichen Ueberteuerung führen muß. Die Politik des Anreizes ist
zu verwerfen. Nur der Anbau besonders notwendiger und im Frieden