Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Dortmunder Privat-Aktien - Bank. 
Gegründet durch notariellen Vertrag vom 
Bestätigt durch Königliche Kabinets-Order vom 
Bank-Aktie. 72.. 
über 
Fünfhundert Thaler Preußisch Kurant. 
Der N. N. (Stand und Wohnort) hat den Betrag der Aktie 
. mit Fünfhundert Thaler geleistet und alle siatutenmäßigen 
Rechtee und Pflichten dadurch erworben. 
Dortmund, den 18. 
Der Verwaltungsrath. 
Dieser Aktie sind auf 5 Jahre ODiovidendenscheine, auf jeden In- 
haber lautend, nebst Talon beigegeben, welche nach Ablauf des letzten 
Jahres durch neue ersetzt werden. 
Eingetragen sub follo des Registers. 
  
 
	        
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