Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Dortmunder  Privat-Aktien  -  Bank.

Gegründet  durch  notariellen  Vertrag  vom
Bestätigt  durch  Königliche  Kabinets-Order  vom

Bank-Aktie.  72..
über
Fünfhundert  Thaler  Preußisch  Kurant.
Der  N.  N.  (Stand  und  Wohnort)  hat  den  Betrag  der  Aktie

.  mit  Fünfhundert  Thaler  geleistet  und  alle  siatutenmäßigen
Rechtee  und  Pflichten  dadurch  erworben.

Dortmund,  den  18.

Der  Verwaltungsrath.

Dieser  Aktie  sind  auf  5  Jahre  ODiovidendenscheine,  auf  jeden  Inhaber
  lautend,  nebst  Talon  beigegeben,  welche  nach  Ablauf  des  letzten
Jahres  durch  neue  ersetzt  werden.

Eingetragen  sub  follo  des  Registers.