Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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(Rückseite.) 
  
Inhaber empfängt 888H . .. gegen diese Anweisung die zweite Serie der 
Dividendenscheine zu der rumstchend beheichurten Aktie. 
Stettin, den .. ten .. ..... ... 
Der Verwaltungsrath. 
(Unterschrift zweier Mitglieder per Facsimile.) 
  
  
  
  
  
  
  
Zahlbar am ...... . ... 18. 
für das Geschäftsjabr 18. 
§. 39. Die ividenden derjähren zu Gunsten der Gesellschaft nach Ablauf von 5 Jahren von dem 1. Juli 
desjenigen Jahres ab gerechnet, an welchem dieselben zahlbar gestellt sind. 
  
  
(Nr. 4649.)
	        
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