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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen. Stagcen.
— Nr. 20. —
(Ar. 4654.) Allerhoͤchster Erlaß vom 16. Maͤrz 1857., betreffend die Bestätigung der in
Danzig unter dem Namen „Danziger Privat-Aktienbank“ zum Betriebe
von Bankgeschafsten gebildeten Mktiengesellschaft.
N. sich unter dem Namen: „Danziger Privat-Aktienbank“ in Danzig
eine Aktiengesellschaft zum Betriebe von Bankgeschäften mit einem Stammkapital
von Einer Million Thalern gebildet hat, will Ich auf Ihren Bericht vom
8. März d. J. die Errichtung dieser Privatbank und das beiliegende notariell
wollzogene Scatut derselben genehmigen und auf Grund des Gesetzes vom
17. Juni 1833. (Gesetz-Sammlung S. 75.) der Gesellschaft die Ermächtigung
zur Ausstellung von Noten bis zu dem Betrage von Einer Million Thalern
unter den in diesem Statute festgesetzten Bedingungen hierdurch ertheilen. Zu
#. 39. des Statuts bestimme Ich, daß auch die außerordentlichen Generalver-=
sammlungen in Danzig stattzufinden haben. Dieser Mein Erlaß ist nebst dem
beiliegenden Statute durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu
ringen.
Charlottenburg, den 10. März 1857.
Friedrich Wilhelm.
o. d. Heydt. Simons, v. Bodel schwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,
den Justizminister und den Finanzminister.
Jahrgang 1857. (Nr. 4654.) 32 Statut
Ausgegeben zu Berlin den 72. Anril 1857.