Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

— 241 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen. Stagcen. 
  
— Nr. 20. — 
  
  
  
(Ar. 4654.) Allerhoͤchster Erlaß vom 16. Maͤrz 1857., betreffend die Bestätigung der in 
Danzig unter dem Namen „Danziger Privat-Aktienbank“ zum Betriebe 
von Bankgeschafsten gebildeten Mktiengesellschaft. 
N. sich unter dem Namen: „Danziger Privat-Aktienbank“ in Danzig 
eine Aktiengesellschaft zum Betriebe von Bankgeschäften mit einem Stammkapital 
von Einer Million Thalern gebildet hat, will Ich auf Ihren Bericht vom 
8. März d. J. die Errichtung dieser Privatbank und das beiliegende notariell 
wollzogene Scatut derselben genehmigen und auf Grund des Gesetzes vom 
17. Juni 1833. (Gesetz-Sammlung S. 75.) der Gesellschaft die Ermächtigung 
zur Ausstellung von Noten bis zu dem Betrage von Einer Million Thalern 
unter den in diesem Statute festgesetzten Bedingungen hierdurch ertheilen. Zu 
#. 39. des Statuts bestimme Ich, daß auch die außerordentlichen Generalver-= 
sammlungen in Danzig stattzufinden haben. Dieser Mein Erlaß ist nebst dem 
beiliegenden Statute durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu 
ringen. 
Charlottenburg, den 10. März 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
o. d. Heydt. Simons, v. Bodel schwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, 
den Justizminister und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1857. (Nr. 4654.) 32 Statut 
Ausgegeben zu Berlin den 72. Anril 1857.
	        
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