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Gesetz-Sammlung
für die
Koöniglichen Preußischen Staaten.
Nr. 20——1
(Nr. 4654.) Allerhöchster Erlaß vom 16. März 1857., betreffend die Bestatigung der in
Danzig unter dem Namen „Danziger Privat-Aktienbank“ zum Betriebe
von Bankgeschaften gebildeten Aktiengesellschaft.
N. sich unter dem Namen: „Oanziger Privat-Aktienbank“ in Danzig
eine Aktiengesellschaft zum Betriebe von Bankgeschäften mit einem Stammkapital
von Einer Million Thalern gebildet hat, will Ich auf Ihren Bericht vom
8. März d. J. die Errichtung dieser Privatbank und das beiliegende notariell
vollzogene Statut derselben genehmigen und auf Grund des Gesetzes vom
17. Juni 1833. (Gesetz-Sammlung S. 75.) der Gesellschaft die Ermächtigung
zur Ausstellung von Noren bis zu dem Betrage von Einer Million Thalern
unter den in diesem Statute festgesetzten Bedingungen hierdurch erkheilen. Zu
§. 39. des Statuts bestimme Ich, daß auch die außerordentlichen Generalver=
sammlungen in Danzig stattzufinden haben. Dieser Mein Erlaß ist nebst dem
beiliegenden Statute durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen Kenntniß zu
ringen.
Charlottenburg, den 16. Marz 1857.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,
den Justizminisier und den Finanzminister.
Johrgang 1857. (Fr. 4651.) 32 Statut
Ausgegeben zu Berlin den 22. April 1857.