Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

— 589 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— JNr. 40 — 
  
(Nr. 4738.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen 
des Schrodaer Kreises im Betrage von 140,000 Thalern. Vom 9. Juni 
1857. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem von den Kreisständen des Schrodaer Kreises auf dem Kreis- 
tage vom 22. August 1856. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom 
Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer 
Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: 
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Sei- 
tens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage 
von 140,000 Rehlrn. ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im In- 
teresse der Glaubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in 
Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von 
Obligationen zum Betrage von 140,000 Rcthlrn., in Buchstaben: Einmal 
hundert vierzig tausend Thaalern, welche in folgenden Apoints: 
a) 100,000 Rethlr. à 1000 Rtlhlr. 
b) 20,000 = à 100 
c) 10,000 - àͤ 50 - 
d) 10,000 à 254 
140,000 Rehlr. 
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit 
fünf Prozem jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen- 
den Folgeordnung jährlich vom Jahre 1857. ab mit wenigsltens jährlich Ein 
und einem halben Prozente des Kapitals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges 
Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung 
ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligarionen die daraus hervorgehen- 
den Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenkhums nachweisen zu dürfen, gel- 
kend zu machen befugt ist. 
Kabrgang 1857 N. 1738.) 77 Das 
Ausgegeben zu Berlin den 31. Juli 1857.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.