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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— JNr. 40 —
(Nr. 4738.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Schrodaer Kreises im Betrage von 140,000 Thalern. Vom 9. Juni
1857.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Schrodaer Kreises auf dem Kreis-
tage vom 22. August 1856. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom
Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer
Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände:
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Sei-
tens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage
von 140,000 Rehlrn. ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im In-
teresse der Glaubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in
Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von
Obligationen zum Betrage von 140,000 Rcthlrn., in Buchstaben: Einmal
hundert vierzig tausend Thaalern, welche in folgenden Apoints:
a) 100,000 Rethlr. à 1000 Rtlhlr.
b) 20,000 = à 100
c) 10,000 - àͤ 50 -
d) 10,000 à 254
140,000 Rehlr.
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
fünf Prozem jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen-
den Folgeordnung jährlich vom Jahre 1857. ab mit wenigsltens jährlich Ein
und einem halben Prozente des Kapitals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges
Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung
ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligarionen die daraus hervorgehen-
den Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenkhums nachweisen zu dürfen, gel-
kend zu machen befugt ist.
Kabrgang 1857 N. 1738.) 77 Das
Ausgegeben zu Berlin den 31. Juli 1857.