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Gesellschaft, unter welchem Titel es immer sein moͤge, in Preußen und
den Deutschen Laͤndern, vor Allem in der Rheinprovinz
erwirbt;
und der Ankauf dieser Erze und Mineralien, die Erlan-
oder Pachtung der zu ihrer Ausbeute erforder-
und in
II. das
gung
lichen Konzessionen;
III. die Fabrikation der oben erwähnten Metalle und der anderen Produkte
v#r (Gruben in den Etablissements und Hütten der Gesellschaft oder
nderer;
IV. der Verkauf der obigen Erze, Fossilien und Erden, sowie der daraus
zu gewinnenden Produkte.
Titel III.
Grundkapital, Aktien, Aktionaire.
K. 5.
Das Grundkapital der Gesellschaft besteht aus sechsmal hundert vierzig-
tausend Thalern, getheilt in sechstausend vierhundert Aktien von je Einhundert
Thalern Preußisch Kurant.
K. 6.
Die Gesellschaft tritt, da das erwähnte Grundkapital bereits vollständig
gezeichnet ist, in Wirksamkeit, sobald die landesherrliche Genehmigung erfolgt
sein wird.
S. 7.
Das Grundkapital kann auf den Antrag des Verwaltungsrathes durch
Beschluß der Generalversammlung in der im ¾l 36. bestimmten Weise erhöht
werden. Dieser Beschluß unterliegt der landesherrlichen Genchmigung.
G. 8.
Die Aktien der Gesellschaft lauten auf jeden Inhaber.
Die Aktien werden mit einer laufenden Nummer versehen, aus einem
Stammregister ausgezogen und von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrathes
und dem Generaldirektor unterzeichnet.
Die Aktien sind nach dem beiliegenden Schema A. abgefaßt. Dem
Aktiendokumente werden die Dividendenscheine auf fünf Jahre nebst Talon nach
dem Schema B. beigegeben.
Den Aktiendokumenten, den Oioidendenscheinen und den Talons wird
auf der Rückseite eine Uebersetzung in Französischer Sprache beigefügr.
C. 9.
Alle offentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen in der Cöl-
nischen Zeitung und in dem Preußischen Staatsanzeiger. Geht eines dieser
Blätter ein, so soll die Veröffentlichung in dem übrig bleibenden Blatte so
Jabrgang 1857. (Pr. 1711.) 79 lange