Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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tigten fünften Statut-Nachtrages der Wilhelmsbahn-Gesellschaft emittirten 
vier und ein halbprozentigen Stamm-Prioritäts-Akrien vorgehen, auch den 
Inhabern der betreffenden Dividendenscheine dasjenige, was sie etwa für 
ein Betriebsjahr weniger als vier Prozent bekommen, aus dem auf die 
ursprünglichen 2,400,000 Rihlr. Skamm-Aktien fallenden Reinertrage der 
nachfolgenden Jahre nachgezahlt wird. 
Ratibor, den . ten 1857. 
Die Königliche Direktion der Wilhelms-Bahn. 
(Stempel.) (Zwei Unterschriften.) 
Schema zum Dividenden-Kupon. 
Erster Dividenden-Kupon 
# zu der 
2. vierprozentigen Stamm-Prioritäts-Aktie 
S *i 
— der 
wilhelms-Gahn 
(Cosel-Oderberg). 
Japgaber dieses empfängt diejenige Dividende, welche für das Kalenderjahr 
1858. auf die vierprozentigen Stamm-Prioritäts-Aktien der Wilhelmsbahn- 
Gesellschaft vertheilt und öffentlich bekannt gemacht werden wird. 
Ratibor, den hen 1837. 
Die Königliche Direktion der Wilhelms-Bahn. 
(Stempel.) (Facsimile von zwei Unterschriften.) 
Schema
	        
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