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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staagaten.
Nu. 60. —
(Nr. 4795.) Privilegium wegen Ausfertigung einer zweiten Serie auf den Inhaber lauten-
der Kreis-Obligationen des Culmer Kreises im Betrage von 30,000 Tha-
lern. Vom 206. Oktober 1857.
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen rc. 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Culmer Kreises, im Regierungsbezirk
Marienwerder, auf dem Kreistage vom 2. August 1856. beschlossen worden,
die zur Vollendung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen
Geldmittel im Betrage von 30,000 Rehlrn. im Wege einer ferneren Anleihe mirtelst
Ausstellung auf jeden Inhaber lautender, mit Zinskupons versehener, Seitens
der Gläubiger unkündbarer Kreis-Obligationen zu beschaffen, so wollen Wir
auf den Antrag der gedachten Kreisstände, da sich weder im Interesse der Glau-
biger noch der Schuldner gegen die Ausführung dieses Beschlusses etwas zu
erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni
1833. zur Ausstellung einer zweiten Serie von Obligationen zum Betrage von
dreißig kausend Thalern, welche in folgenden Apoinks:
6,000 Rthlr. à 500 Rithlr. 12 Stück,
10,000 à 20 50.
6000. 5 100 60
4000 „ 560 . 80
4,000 „ 2 . 160
30,000 Rehlr.
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mu Hülfe einer Kreissteuer mit
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestim-
menden Velgeirddnn jäbrlich vom Jahre 1858. ab mit wenigstens jährlich
Einem Prozent des Kapitals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium
Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß
Jahrgang 1857. (Fr. 4795.) 114 ein
Ausgegeben zu Berlin den 26. November 1857.