Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Zweiter Abschnitt. 
Veranschlagung des Gutswerths. 
A. Einnahme. 
1. Von den Gärten. 
C. 9. 
Bei Obstgärten wird der Morgen 
I. Klasse zii... 4 Thalern, 
II. = KKK 3 - 
III. = -............... 2 - 
angeschlagen; bei Gemuͤsegaͤrten, nachdem zuvor auf zehn Personen ein Mag- 
deburger Morgen Sommerkonsumtion abgesetzt worden, der Morgen 
I. Klasse 11 2 Thalern, 
II. K 13 - 
III. -- . ... . .. . . . . . 1 - 
zum Ertrage gebracht. Für den Gärtner kommt nichts in Abzug. Fur Obst- 
und Gemüusegärten muß, insoweit sie zum Gemüsebau angesprochen, eine drei- 
jährige Düngung berechnet werden. 
2. Vom Ackerbau und den Wiesen. 
S. 10. 
Die Einschätzung des Ackers geschieht nach Anleitung der nachfolgenden 
Acker-Klassifikationstabelle, 
nach welcher die Erträge mit Berücksichtigung des Düngungsstandes zu be- 
rechnen sind: 
(Nr. 4810.) Klassi-
	        
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