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Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Frankfurt.
Zins-Kupon
zu der
Kreis-Obligation des Züllichau-Schwiebuser Kreises
Litt. . über. Thaler zu fünf Prozent Zinsen über
..... ThaerSclbergkoschen
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der
Zeit vom 1. bis 15. April resp. vom 1. bis 15. Oktober und späterhin die
Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligarion für das Halbjahr vo .....
is mit (in Buchstaben) Thaler Silbergroschen bei der
Kreis-Kommunalkasse zu Züllichau.
Zuͤllichau, den .ten ..... .. .. . . .. 18.
Die ständische Kreis-Kommission
für den Chausfeeban im Züllichau-Schwiebuser Kreise.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden
Halbjahres an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Brandenburg, RNegierungsbezirk FSrankfurt.
Talorn
zur
Kreis-Obligation des Züllichau-Schwiebuser Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der
Obligation des älichau- Schwiebuser Kreises
..... «uberThalerafüanrozenthsen
die „ Erre Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Züllichau.
Züllichau, den #e 18.
Die ständische Kreis-Kommission
für den Chausseebau im Züllichau-Schwiebuser Kreise.
(Nr. 4962—4963.) (Nr. 4963.)