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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNNr. 50. —
(Nr. 4965.) Allerhöchster Erlatz vom 9. August 1858., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee
von Stolp nach Raths-Damnitz, im Regierungsbezirk Cöslin.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Krreise
Stolp im Regierungsbezirk Cöslin beabsichtigten chausseemäßigen Ausbau der
Straße von Stolp nach Raths-Damnitz genehmigt habe, bestimme Ich hier-
durch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Un-
terhaltungs -Malerialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen be-
stehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zu-
gleich will Jch dem Stolper Kreise gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen und der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staals-Chausseen von Ihnen
angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chanssee-
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Amwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Ostende, den 9. August 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs:
Prinz von Preußen.
Für den abwesenden Finanzminister:
v. d. Heydt. v. Raumer.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jobrgang 1858. (Nr. 1905—4966.) 78 (Nr. 4906.)
Ausgegeben zu Berlin den 8. November 1858.