Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNNr. 50. — 
  
(Nr. 4965.) Allerhöchster Erlatz vom 9. August 1858., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee 
von Stolp nach Raths-Damnitz, im Regierungsbezirk Cöslin. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Krreise 
Stolp im Regierungsbezirk Cöslin beabsichtigten chausseemäßigen Ausbau der 
Straße von Stolp nach Raths-Damnitz genehmigt habe, bestimme Ich hier- 
durch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen 
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Un- 
terhaltungs -Malerialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen be- 
stehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zu- 
gleich will Jch dem Stolper Kreise gegen Uebernahme der künftigen chaussee- 
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen 
über die Befreiungen und der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen 
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staals-Chausseen von Ihnen 
angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chanssee- 
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Amwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Ostende, den 9. August 1858. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs: 
Prinz von Preußen. 
Für den abwesenden Finanzminister: 
v. d. Heydt. v. Raumer. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jobrgang 1858. (Nr. 1905—4966.) 78 (Nr. 4906.) 
Ausgegeben zu Berlin den 8. November 1858.
	        
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