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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
JJNr. 17.—
(Nr. 5064.) Allerbschster Erlaß vom 6. Oktober 1858., betressend die Verleihung des
Expropriationsrechts an die, zur Versorgung der Stadt Berlin mit flie-
ßendem Wasser an Stelle der Unternehmer For und Crampton getretenen
Mtiengesellschaft „Berlin-Waterworks-Company.“
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage genehmigt habe, daß
die auf Grund des Statuts vom 19. März 1853. zu London unker dem Na-
men „Berlin-Waterworks-Company“ gebildete Aktiengesellschaft an Scelle der
Unrernehmer Charles Forx und Thomas Russell Crampton in den wegen Ver-
sorgung der Stadt Berlin mit sfließendem Wasser unterm 12. Dezember 1852.
geschlossenen Vertrag eintrete, will Ich der gedachten Gesellschaft zur Förde-
rung dieses zu gemeinem Wohle gereichenden Werkes und nur zu den Zwecken
desselben das Recht zur Erwerbung und eventuell zur Expropriation, sowie zur
vorübergehenden oder nach Art von Grundservituten dauernden Benutzung frem-
der Grundslücke in dem Umfange und unter den Maaßgaben, wie das Expro-
priationsrecht durch Meinen Erlatz vom 9. März 1853. (Gesetz-Sammlung
S. 481.) den genannten Unternehmern verliehen worden ist, hierdurch verleihen.
b Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen Kenntniß
u bringen.
. Terin, den 6. Oktober 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Kbönigs:
Prinz von Preußen.
v. d. Heydt. v. Westphalen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und oöffentliche Arbeiten
und den Minister des Innern.
Jobrgang 1859. (Nr. 5064—5065.) 32 (Nr. 5065.)
Ausgegeben zu Berlin den 24. Mai 1859.