Schemo.
Provinz Brandenburg, Negierungebezirk Potsdam.
Obligation
des Teltower Kreises
A# Grund der unten . Allerhöchst bestätigten Kreistags-
beschlüsse vom 28. Oktober und 15. Dezember 1858. wegen Aufnahme einer
Schuld von 20,000 Thalern bekennt sich die siändische Kommission für die
Chausseebauten des Teltower Kreises, Namens des Kreises, durch diese für
jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu
einer Schuld von
............ Thalern Preußisch Kurant,
nach dem zur Zeit gesetzlich bestehenden Muͤnzfuße, welche fuͤr den Kreis kon-
trahirt worden und mit fuͤnf Prozent jaͤhrlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 20,000 Rehlrn. geschieht vom
Jahre 1862. ab mit mindestens Einem Prozent unter Zuwachs der Zinsen
von den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung wird durch das Loos besiimmt. Die
Ausloosung erfolgt im Monar Februar jeden Jahres, und sollen die ausgeloosten
Schuldverschreibungen unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Be-
näge, sowie der Rückzahlungs-Termine je vier, drei, zwei und Einen Monat vor
den letzteren durch den Staats-Anzeiger, das Amtsblatt der Königlichen Regie-
rung zu Potsdam — event. durch anderweit von dem Scaate noch näher zu
bestimmende Publikationsorgane — bekannt gemacht werden.
Bis zu dem Tage, an welchem solchergestalt das Kapital zurückzuzahlen
isi, wird es in halbjahrlichen Terminen postmumerando am 2. Januar und
1. Juli jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in
gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
abe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
za der Teltower Kreis-Kommunalkasse zu Verlin, und zwar auch noch in den
nach dem Eintritt der Fälligkeit folgenden Zinsterminen.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei-
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