Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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durch die von den Besitzern der betheiligten Grundstücke nach dem Kataster des 
Verbandes aufzubringenden Deichkassenbeitrdge, welche wie die landesherr- 
lichen Steuern aingch n werden, und mit diesen nach F. 18. des Heichzesches 
vom 28. Januar 1848. (Gesetz-Sammlung für 1848. S. 54.) gleiche Rechte, 
und in Kollisionsfallen sogar den Vorzug haben. 
Die regelmäßige Verzinsung und Tilgung der Schuld steht unter der 
Kontrole der Königlichen Regierung zu Liegnitz. 
4 o zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrife 
ertheilt. 
Glogau, den 1en . . .. 18. 
Für das Deichamt des Wilkau-Carolather Deichverbandes. 
Der Deichhauptmann. 
(Schema zum Zinskupon einer Obligation.) 
Provinz Schlesien, Negierungebezirk Liegnitz. 
Erster (bis zehnter) Zins-Kupon ter Serie 
zur 
Obligation des Wilkau-Carolather Deichverbandes 
Lilttt M .... 
über. Thaler zu fünf Prozent Zinsen über.# Thaler 
Silbergroschen .. . .. Pfennige. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe am 
..t-.......·......... 18.. und spaͤterhin die Zinsen der vorbenannten Deich- 
bau-Obligation für das Halbjahr dtop. biss . . ... 
mit (in Buchstaben) Thalern . . . . . . Silbergroschen Pennigen 
bei der Deichverbandskasse in Glogau. 
Glogau, den en 18.. 
(Stempel.) 
Das Deichamt des Wilkau-Carolather Deichverbandes. 
Dieser Zinekupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren erbo- 
ben wird. 
Schema
	        
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