Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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(Nr. 5217.) Allerhöchster Erlaß vom 2. April 1860., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und. die Unterhaltung einer Gemeinde- 
Chaussee von dinz, im Regierungsbezirk Coblenz, nach der Honnef-Asbach= 
Flammersfelder Bezirksstraße bei Rottbitz, im Regierungsbezirk Cöln. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von Linz, im Regierun tbezur GCoblenge nach der Honnef-As- 
bach-Flammersfelder Bezirksstraße bei Rottbitz, im Regierungsbezirk Cöln, ge- 
nehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der Stadtgemeinde Linz das Expropriations= 
recht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, umgleichen das Recht 
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß- 
abe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese 
Haage. Zugleich will Ich der Stadtgemeinde Linz 9e gen Uebernahme der künf- 
tigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des 
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gel- 
tenden Chausseegeld-Tanfs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim- 
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden 
zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen 
von Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem 
Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehaängten Bestimmungen wegen 
der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwartige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffemrlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 2. April 1860. 
Im Namen Gr. Majestäkt des Königs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 5218.)
	        
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