— 186 —
(Nr. 5217.) Allerhöchster Erlaß vom 2. April 1860., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und. die Unterhaltung einer Gemeinde-
Chaussee von dinz, im Regierungsbezirk Coblenz, nach der Honnef-Asbach=
Flammersfelder Bezirksstraße bei Rottbitz, im Regierungsbezirk Cöln.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von Linz, im Regierun tbezur GCoblenge nach der Honnef-As-
bach-Flammersfelder Bezirksstraße bei Rottbitz, im Regierungsbezirk Cöln, ge-
nehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der Stadtgemeinde Linz das Expropriations=
recht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, umgleichen das Recht
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß-
abe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese
Haage. Zugleich will Ich der Stadtgemeinde Linz 9e gen Uebernahme der künf-
tigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gel-
tenden Chausseegeld-Tanfs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim-
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen
von Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem
Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehaängten Bestimmungen wegen
der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwartige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffemrlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 2. April 1860.
Im Namen Gr. Majestäkt des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 5218.)