Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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(Nr. 5219.) Bestaͤtigungs-Urkunde, betreffend den dritten Nachtrag zum Statut der Mag- 
deburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft. Vom 23. April 1860. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, 
Regent. 
Nachdem die Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft in 
der ordentlichen Generalversammlung ihrer Aktionaire vom 25. Juni 1859. 
die Ergänzung resp. Abänderung ihres unterm 13. November 1837. (Gese 
Sammlung für 1851. S. 720. ff.) landesherrlich bestätigten Statuts und Fue 
rerer seitdem unter Allerhöchster Sanktion ergangenen, i# gtK Unternehmen betref- 
fenden Bestimmungen durch Einführung besonderer Anweisungen (Talons) zur 
Empfangnahme der künftig auszugebenden Serien von Dividendenscheinen und 
Zinskupons beschlossen, auch ihrem Direktorium die Ermächtigung ur Abfassung 
eines entsprechenden Statutnachtrages und zur Vereinbarung Eaiut lben mit der 
Staatsregierung ertheilt hat, wollen Wir den anliegenden, von dem gedachten 
Direktorium aufgestellten und unter dem 27. März 1860. notariell anerkannten 
Nachtrag zu dem Statute der Magdeburg-= Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahn= 
gesellchcht hiermtt in allen Punkten bestätigen. 
Die gegenwärtige Bestätigungs-Urkunde soll nebst dem Nachtrage zu 
dem Gesellschaftsstatute durch die Gesetz-Sammlung bekannt gemacht werden. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenh#ndigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 23. April 1860. 
(L. 8.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. Simons. 
Dritter Nachtrag 
Statute der Ma deburt Köthen-Halle-Leipziger 
ga guhe, 5 * 
Die Bestimmungen, welche in den 
S. 17. 20. 21. des unterm 13. November 1837. Allerbecht bestcktigten Ge- 
sellschaftsstatuts (Gesetz-Sammlung für 1851. ) He
	        
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