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(Nr. 5219.) Bestaͤtigungs-Urkunde, betreffend den dritten Nachtrag zum Statut der Mag-
deburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft. Vom 23. April 1860.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen,
Regent.
Nachdem die Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft in
der ordentlichen Generalversammlung ihrer Aktionaire vom 25. Juni 1859.
die Ergänzung resp. Abänderung ihres unterm 13. November 1837. (Gese
Sammlung für 1851. S. 720. ff.) landesherrlich bestätigten Statuts und Fue
rerer seitdem unter Allerhöchster Sanktion ergangenen, i# gtK Unternehmen betref-
fenden Bestimmungen durch Einführung besonderer Anweisungen (Talons) zur
Empfangnahme der künftig auszugebenden Serien von Dividendenscheinen und
Zinskupons beschlossen, auch ihrem Direktorium die Ermächtigung ur Abfassung
eines entsprechenden Statutnachtrages und zur Vereinbarung Eaiut lben mit der
Staatsregierung ertheilt hat, wollen Wir den anliegenden, von dem gedachten
Direktorium aufgestellten und unter dem 27. März 1860. notariell anerkannten
Nachtrag zu dem Statute der Magdeburg-= Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahn=
gesellchcht hiermtt in allen Punkten bestätigen.
Die gegenwärtige Bestätigungs-Urkunde soll nebst dem Nachtrage zu
dem Gesellschaftsstatute durch die Gesetz-Sammlung bekannt gemacht werden.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenh#ndigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 23. April 1860.
(L. 8.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. Simons.
Dritter Nachtrag
Statute der Ma deburt Köthen-Halle-Leipziger
ga guhe, 5 *
Die Bestimmungen, welche in den
S. 17. 20. 21. des unterm 13. November 1837. Allerbecht bestcktigten Ge-
sellschaftsstatuts (Gesetz-Sammlung für 1851. ) He