Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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Prioritaͤtsaktie neu auszufertigenden Kupons fuͤr die vier Jahre .. . ... . . . .. 
sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers der Aktie bei 
dem Gesellschaftsdirektorium vorher kein schriftlicher Widerspruch eingegan- 
gen ist. 
Magdeburg, den rn 
Magdeburg- Köthen- Halle- Leipziger Eisenbahngesellschaft. 
(N. N.) (N. N.) 
(L. S.) (Faksimilirt:) 
Direktoren. 
Schema C. 
DTalomn 
zu der 
mit vier Prozent verzinslichen 
rioritäts-Obligation der Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger 
p zustihifiscant ge- *• 
Der Präsentant dieses Talons % erhalt gegen Ablieferung dessel- 
ben ohne weitere Prüfung seiner Legitimation die für die vorstehend bezeichnete 
Prioritäts-Obligation neu auszufertigenden Kupons für die fünf Jahre , 
sofern da Seitens des als solchen legitimirren Inhabers der Obligation 
bei ui esellschaftsdirektorium vorher kein schriftlicher Widerspruch eingegan- 
gen ist 
Magdeburg, den . .ten ... . . ... 18.. 
Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft. 
(N. N.) (N. N.) 
(L. S.) (Faksimilirt:) 
Direktoren. 
(Nr. 3219.) Schema
	        
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