Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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gelten in Betreff der Prioritaͤts-Stammaktien, Interimsquittungen, Dividenden- 
scheine und Talons, soweit Abweichungen nicht ausdruͤcklich bestimmt sind, die 
statutarischen Anordnungen. Hinsichtlich der Kupons gelten die auf die Divi- 
dendenscheine bezuͤglichen Vorschriften. 
In Betreff des Stimmrechtes in den Generalversammlungen stehen sechs 
Stück Prioritäts-Stammaktien drei Stück Stammaktien gleich, und berechtigt 
demnach überhaupt der Besitz von sechshundert Thalern in Aktien, gleichviel, 
ob in Stamm= oder in Prioritäts-Aktien oder beiden zugleich, zur Abgabe 
einer Stimme. 
K. 7. 
Die Höhe des nach KF. 26. des Statuts zu bildenden Reservefonds wird 
auf die Summe von Einhundert zwanzig tausend Thalern bestimmt. Nach 
Verhältniß der Rückzahlung des Prioritats-Aktienkapitals kann derselbe bis 
auf den ebendaselbst borgeseenen Betrag verringert werden. 
Formular A. 
Steinkohlenbergbau-Aktiengesellschaft Vollmond in Bochum. 
Prioritäts-Stammaktie M 
über 
Einhundert Thaler Preußisch Kurant. 
Hrr .. . in ...... .. . .. . ... hat auf Grund der unterm 
.................... AllerhdchstbestätigtenBedingungenProzentdes 
Nominalwerthes dieser Prioritäts = Stammaktie an die Kasse der Gesellschaft 
mit .. . .. Thalern geleistet und dadurch auf Hoͤhe des Nominalbetrages und 
nach Inhalt der unterm 9. Mai 1859. bestätigten Statuten gleichen Antheil 
an dem gesammten Eigenthum, Gewinn und Werlust der Gesellshaft, sowie 
rntorirckischen Anspruch auf die in dem untten Allerhöchst 
bestätigten Nachtrag zu den edachte Statuten bestimmten Zinsen und Divi- 
dende und auf vorzugsweise Befriedigung im Falle der Liquidation oder Auf- 
lösung der Gesellschaft. 
Bochum, den len 18. 
Der Verwaltungsrath 
der Steinkohlenbergbau-Aktiengesellschaft Vollmond. 
(Drei Unterschriften.) 
Eingetragen Fol.. des Prioritcts -St ktien-Registers 
(Unterschrift des Rendanten.) 
  
  
  
(Nr. 5221.) „For-
	        
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