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gelten in Betreff der Prioritaͤts-Stammaktien, Interimsquittungen, Dividenden-
scheine und Talons, soweit Abweichungen nicht ausdruͤcklich bestimmt sind, die
statutarischen Anordnungen. Hinsichtlich der Kupons gelten die auf die Divi-
dendenscheine bezuͤglichen Vorschriften.
In Betreff des Stimmrechtes in den Generalversammlungen stehen sechs
Stück Prioritäts-Stammaktien drei Stück Stammaktien gleich, und berechtigt
demnach überhaupt der Besitz von sechshundert Thalern in Aktien, gleichviel,
ob in Stamm= oder in Prioritäts-Aktien oder beiden zugleich, zur Abgabe
einer Stimme.
K. 7.
Die Höhe des nach KF. 26. des Statuts zu bildenden Reservefonds wird
auf die Summe von Einhundert zwanzig tausend Thalern bestimmt. Nach
Verhältniß der Rückzahlung des Prioritats-Aktienkapitals kann derselbe bis
auf den ebendaselbst borgeseenen Betrag verringert werden.
Formular A.
Steinkohlenbergbau-Aktiengesellschaft Vollmond in Bochum.
Prioritäts-Stammaktie M
über
Einhundert Thaler Preußisch Kurant.
Hrr .. . in ...... .. . .. . ... hat auf Grund der unterm
.................... AllerhdchstbestätigtenBedingungenProzentdes
Nominalwerthes dieser Prioritäts = Stammaktie an die Kasse der Gesellschaft
mit .. . .. Thalern geleistet und dadurch auf Hoͤhe des Nominalbetrages und
nach Inhalt der unterm 9. Mai 1859. bestätigten Statuten gleichen Antheil
an dem gesammten Eigenthum, Gewinn und Werlust der Gesellshaft, sowie
rntorirckischen Anspruch auf die in dem untten Allerhöchst
bestätigten Nachtrag zu den edachte Statuten bestimmten Zinsen und Divi-
dende und auf vorzugsweise Befriedigung im Falle der Liquidation oder Auf-
lösung der Gesellschaft.
Bochum, den len 18.
Der Verwaltungsrath
der Steinkohlenbergbau-Aktiengesellschaft Vollmond.
(Drei Unterschriften.)
Eingetragen Fol.. des Prioritcts -St ktien-Registers
(Unterschrift des Rendanten.)
(Nr. 5221.) „For-